Suff-Unfall: 21 Monate auf Bewährung für Jan Ullrich

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war es nur Glück, dass bei dem alkoholbedingten Unfall niemand starb. Drei Jahre später ist nun das Urteil gesprochen worden: Der ehemalige Rad-Champion Jan Ullrich muss nicht in Haft.
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Mit überhöhter Geschwindigkeit krachte Jan Ullrich mit seinem Audi in ein stehendes Fahrzeug.
dpa Mit überhöhter Geschwindigkeit krachte Jan Ullrich mit seinem Audi in ein stehendes Fahrzeug.

Weinfelden - Der ehemalige Radprofi Jan Ullrich ist in der Schweiz zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er in betrunkenem Zustand einen Autounfall verursacht hatte. Das entschied das Schweizer Bezirksgericht Weinfelden am Donnerstag. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten nur 17 Monate gefordert. Ullrich habe die Verkehrsregeln vorsätzlich grob verletzt und habe in fahrunfähigem Zustand hinter dem Steuer gesessen, so die Begründung des Gerichts.

"Ich habe vor dreieinhalb Jahren einen Fehler begangen, den ich sehr bereue", zitierte die Boulevard-Zeitung "Blick" den gebürtigen Rostocker Ullrich bei seinen Schlussworten vor Gericht. Er entschuldigte sich für sein Verhalten.

Bei einer Fahrt 2014 mit 1,8 Promille und Valium im Blut rammte Ullrich mit überhöhter Geschwindigkeit zwei Fahrzeuge. Verletzt wurde damals niemand. Der ehemalige Rad-Champion hatte nach den Worten seines Anwalts nach dem Alkoholkonsum seinen Körper überschätzt.

Für die Staatsanwaltschaft hatte Ullrich "rücksichtslos" gehandelt. "Es ist vielmehr dem Zufall geschuldet, dass es gar keine Schwerverletzten oder gar Tote gab", sagte der Staatsanwalt. Ullrich war mit über 130 Stundenkilometern in einer Tempo-80-Zone unterwegs.

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