Streit um Fischers Sexvideo ist wieder offen

Der Streit um ein Sexvideo mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer wird neu aufgerollt. Das Münchner Oberlandesgericht hob den Freispruch gegen den angeklagten früheren Redakteur auf.
dapd |
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Otti Fischer tritt im Prozess wegen eines Sexvideos als Nebenkläger auf. Bilder aus dem Verfahren.
dpa 3 Otti Fischer tritt im Prozess wegen eines Sexvideos als Nebenkläger auf. Bilder aus dem Verfahren.
Otti Fischer tritt im Prozess wegen eines Sexvideos als Nebenkläger auf. Bilder aus dem Verfahren.
Gregor Feindt 3 Otti Fischer tritt im Prozess wegen eines Sexvideos als Nebenkläger auf. Bilder aus dem Verfahren.
Otti Fischer tritt im Prozess wegen eines Sexvideos als Nebenkläger auf. Bilder aus dem Verfahren.
dpa 3 Otti Fischer tritt im Prozess wegen eines Sexvideos als Nebenkläger auf. Bilder aus dem Verfahren.

Der Streit um ein Sexvideo mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer wird neu aufgerollt. Das Münchner Oberlandesgericht hob am Dienstag den Freispruch gegen den angeklagten früheren Redakteur der „Bild“-Zeitung auf und gab damit dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und Fischers als Nebenkläger statt.

München - Das Münchner Landgericht hatte den 31 Jahre alten Redakteur im Mai vergangenen Jahres vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fall wird jetzt an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen und neu verhandelt.

Hintergrund ist ein heimlich gedrehtes Video von Fischer mit Prostituierte, das der Angeklagte erworben hatte. Er konfrontierte Fischers PR-Beraterin damit, kurz darauf erschien ein Exklusivinterview mit Fischer in der „Bild“. Die Frage ist, ob der Kabarettist zu dem Interview genötigt wurde. Im Oktober 2010 hatte das Amtsgericht München den Journalisten wegen Nötigung und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch unbefugte Bildaufnahmen“ zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Im Mai 2011 hob das Landgericht München das Urteil im Berufungsverfahren auf. Der Redakteur ist bei Bild mittlerweile für den Bereich Unterhaltung zuständig.

Freispruch beruht möglicherweise auf Rechtsfehlern

In der Begründung hieß es am Dienstag, im Urteil des Landgerichts seien die Gründe für den Freispruch nicht ausreichend erörtert worden. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Freispruch auf Rechtsfehlern beruht“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Damit ist die Voraussetzung für eine Neuverhandlung erfüllt. Beispielsweise heiße es im Urteil, die Aussagen des Angeklagten und Fischers PR-Beraterin deckten sich „im Großen und Ganzen“. Worin genau Unterschiede und Übereinstimmungen bestünden, werde aber nicht klar. Außerdem stelle das Landgericht zwar fest, dass die PR-Beraterin ihre Aussagen gegen den Angeklagten im Laufe der Zeit abgeschwächt habe. Inwiefern und warum, sei aber nicht genügend erklärt. Eine Verurteilung des Journalisten scheine rechtlich möglich.

 

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