Streit um die Marienburg: Urteil für Ernst August von Hannover gefallen

Seit Jahren stritt Ernst August Prinz von Hannover mit seinem Sohn um die Marienburg. Dann verkaufte er seine Forderungen an eine Firma. Jetzt ist der Burg-Zoff entschieden: Die zuständige Zivilkammer wies die Klage am Freitag ab.
von  AZ/dpa
Streiten erbittert um die Marienburg: Ernst August Erbprinz von Hannover (l.) und sein Vater Ernst August.
Streiten erbittert um die Marienburg: Ernst August Erbprinz von Hannover (l.) und sein Vater Ernst August. © Ole Spata/Tobias Hase/dpa

Im Streit um die Marienburg bei Hannover besteht Klarheit: Das Landgericht Hannover gab seine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der EAH BetreibungsgmbH und Ernst August Erbprinz von Hannover am Freitagmorgen bekannt. Die Klage ist abgewiesen!

Vater Ernst August hat Klage zurückgezogen und Forderungen an Firma verkauft

Zuvor hatte das Oberhaupt der Welfen, Ernst August Prinz von Hannover, die Marienburg von seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover zurückgefordert. Kurz vor der mündlichen Verhandlung zog der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco die Klage zurück, seine Forderungen hatte er an die Salzburger EAH BetreibungsgmbH verkauft. Deren Klage wurde nun verhandelt.

Neben dem Schloss verlangte der 68-jährige Welfenprinz auch die Rückübereignung des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Er stützte seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung infolge "groben Undanks", ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Sein Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover sagte dagegen, im Verhandlungsverlauf habe sich gezeigt, "dass die Klageschrift keine rechtliche Grundlage hat". Der Urteilsverkündung sah er zuversichtlich entgegen.

Weit mehr als ein Familienzwist

Nach Angaben des Landgerichts wurde die Entscheidung im Zivilverfahren durch Verlesen des Urteils in öffentlicher Sitzung verkündet. Die Prozessparteien oder Prozessbevollmächtigten mussten nicht erscheinen, ihnen wird die Entscheidung schriftlich zugestellt.

Das Schloss Marienburg südlich von Hannover. Im Streit um die Marienburg hat das Landgericht Hannover heute seine Entscheidung bekannt gegeben.
Das Schloss Marienburg südlich von Hannover. Im Streit um die Marienburg hat das Landgericht Hannover heute seine Entscheidung bekannt gegeben. © Moritz Frankenberg/dpa

Der Vorsitzende Richter der zuständigen Zivilkammer, Stefan Heuer, äußerte in der mündlichen Verhandlung im März rechtliche Bedenken zu der Abtretung: "Stand heute würden wir die Klage abweisen", betonte er. Auch sei "kein grober Undank gegeben". Er stellte in seiner rechtlichen Bewertung auch fest: Der 38 Jahre alte Sohn des Welfen-Oberhaupts habe Grundstücke des Hausguts Calenberg verkaufen dürfen - zumal die Verkäufe "wirtschaftlich vorteilhaft" gewesen seien. Eine Schädigung des Vermögens des Hauses Hannover sei nicht feststellbar.

Die Auseinandersetzung ist weit mehr als ein Familienzwist - es geht um die Zukunft des Schlosses Marienburg. 2019 war die Familie in die Schlagzeilen geraten, weil Ernst August junior das marode Schloss für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollte – gegen den Willen seines Vaters. Doch nach dem Einspruch des 68-Jährigen scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Schloss und Inventar kamen in eine Stiftung.

Ernst August junior betonte, die mit dem Land gefundene Stiftungslösung sei "rechtssicher": "Die Stiftung selbst kann sich auch weiterhin mit aller Kraft darauf konzentrieren, den langfristigen Erhalt der Marienburg als zentrales Kulturdenkmal Niedersachsens abzusichern, das für alle öffentlich zugänglich bleibt."

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.