Strauss-Kahn: Verfahren vor dem Aus
New York - Die New Yorker Staatsanwaltschaft beantragte am Montag, die Anklage gegen den 62-Jährigen fallen zu lassen. Zur Begründung hieß es, es bestünden Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Klägerin. Es wurde erwartet, dass das Gericht das Verfahren am Dienstag einstellen wird.
Die Klägerin habe gegenüber den Ermittlern wiederholt falsche Angaben zu ihrem Leben, ihrer Vergangenheit und ihrem Verhalten nach dem Zusammentreffen mit Strauss-Kahn gemacht, hieß es in dem Antrag. „In nahezu jeder Befragung der Ermittler hat sie trotz der Aufforderung, die Wahrheit zu sagen, in kleinen und großen Angelegenheit nicht die Wahrheit gesagt“, schrieben die Staatsanwälte. Daher empfehle man dem Gericht, die Anklage in allen Punkten fallen zu lassen.
Die Klägerin und ihr Anwalt waren am Montag zu einer kurzen Unterredung im Büro der Bezirksstaatsanwaltschaft von Manhattan eingetroffen. 15 Minuten später verließen beide das Büro. Der Anwalt der Klägerin, Kenneth Thompson, verlas eine kurze Erklärung, in der er die Staatsanwaltschaft für die Handhabung des Falls verurteilte. „Manhattans Bezirksstaatsanwalt Cyrus Vance hat einer Frau das Recht verwehrt, Gerechtigkeit in einem Vergewaltigungsfall zu erlangen“, sagte er. Vance habe nicht nur einem unschuldigen Opfer den Rücken gekehrt, sondern auch forensische und andere Beweise ignoriert.
Strauss-Kahns Anwälte begrüßten die jüngste Entwicklung. Sie hätten von Anfang an gesagt, dass ihr Klient unschuldig sei, erklärten William Taylor und Benjamin Brafman. Der frühere Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) und seine Familie seien dankbar für die Entscheidung.
Der Fall hatte international für großes Aufsehen gesorgt. Strauss-Kahn, damals aussichtsreicher Anwärter auf die französische Präsidentschaftskandidatur, wurde im Mai in New York festgenommen, nachdem ihn ein aus Guinea stammendes Zimmermädchen der sexuellen Übergriffe in einer Hotelsuite beschuldigt hatte. Demnach soll der französische Diplomat die 32-jährige Frau zum Oralsex gezwungen haben.
Strauss-Kahn wies die Vorwürfe zurück, trat aber von seinem Posten als IWF-Chef zurück. Er saß knapp eine Woche in Untersuchungshaft, ehe er in einem New Yorker Stadthaus unter Hausarrest gestellt wurde.
Falsche Angaben des mutmaßlichen Opfers
Bereits im Juli sorgten ernste Zweifel der Staatsanwaltschaft an der Glaubwürdigkeit der 32-jährigen Hotelmitarbeitern für eine Wende in dem Fall: Strauss-Kahn wurde ohne Kaution aus dem Hausarrest entlassen. Wie bekannt wurde, machte die Frau unter anderem falsche Angaben in ihrem Asylantrag. Auch soll sie die Unwahrheit über einige ihrer Tätigkeiten in den Stunden um den mutmaßlichen Übergriff in der Hotelsuite erzählt haben.
Die Hotelangestellte verklagte Strauss-Kahn am 8. August auf Schadensersatz in unbekannter Höhe. Sie wolle nicht, dass das, was ihr passiert sei, irgendeiner anderen Frau passiere, sagte sie. Die Anwälte des Franzosen warfen der Frau vor, auf Geld aus zu sein.