Steven Tyler ist sauer auf Donald Trump

Jetzt hat Steven Tyler endgültig genug: Donald Trump benutzte auf einer Veranstaltung zum wiederholten Male Lieder von Aerosmith. Der Musiker bringt nun erneut seine Anwälte in Stellung.
(dr/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Der US-Präsident Donald Trump (72) kann auf die Musik von Aerosmith offenbar einfach nicht verzichten. Wie der Frontmann Steven Tyler (70) nun in einem Interview mit dem Promiportal "TMZ" verriet, habe er aber nun endgültig genug. Seine Songs seien nicht für Kampagnen gemacht, sagte Tyler. Bereits am Mittwoch wurde auf Twitter ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie bei einer Trump-Kundgebung im US-Bundesstaat West Virginia der Song "Livin' on the Edge" eingespielt wurde.

Hier gibt es den Aerosmith-Kultsong "Livin' on the Edge"

Kurze Zeit später wurde bekannt, dass Tylers Anwälte noch in der vergangenen Woche einen Brief an den US-Präsidenten verfasst hätten. Der Inhalt: Trump solle ab sofort keine Aerosmith-Songs mehr auf seinen Veranstaltungen verwenden, sonst wird geklagt. Damit wurde eine alte Geschichte wieder aktuell, da Tyler wegen ähnlicher Vorfälle schon einmal Ärger mit Trump hatte.

Bereits 2016, während des Präsidentschaftswahlkampfes von Donald Trump, gab Tyler zwei Unterlassungserklärungen ab und ließ seinen Rechtsbeistand mehrere Briefe an das Trump-Team schreiben. Trump ignorierte die Aufforderungen und ließ weiterhin "Dream On" und "Livin' on the Edge" einspielen. Tyler sagte bereits damals, dass es ihm gar nicht um ein politisches Statement ginge. Er würde genauso reagieren, wenn ein Demokrat seine Lieder für seine Zwecke missbrauchen würde.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.