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Stephanie von Pfuel: Todfahrer ihres Sohnes zu Bewährungsstrafe verurteilt

Tränen vor Gericht: Stephanie von Pfuel sitzt dem Autofahrer gegenüber, der ihren Sohn Charly († 26) auf dem Gewissen hat. Sie würdigt ihn keines Blickes. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
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Stefanie Gräfin von Pfuel beim Prozessauftakt wegen fahrlässiger Tötung im Amtsgericht Tiergarten in Berlin.
Stefanie Gräfin von Pfuel beim Prozessauftakt wegen fahrlässiger Tötung im Amtsgericht Tiergarten in Berlin. © BrauerPhotos / J.Reetz

Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel (60) betrat am Dienstag den Gerichtssaal – gebeugt, gefasst, ganz in Schwarz. Neben ihr: Tochter Sophie und Anwalt Paul Vogel. Sie war als Nebenklägerin da, aber vor allem als Mutter. Jetzt wurde der Mann, der ihren Sohn totgefahren hat, verurteilt.

Vor rund zweieinhalb Jahren war ihr Sohn Karl, genannt "Charly" († 26), in Berlin unterwegs. Er wurde als Fußgänger von einem rasenden Auto erfasst, durch die Luft geschleudert und starb eine Woche später an seinen schweren Verletzungen. 

Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel (m.), frühere bayerische Kommunalpolitikerin, kommt zu Beginn eines Prozesses wegen fahrlässiger Tötung als Nebenklägerin in einen Gerichtssaal im Amtsgericht Tiergarten.
Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel (m.), frühere bayerische Kommunalpolitikerin, kommt zu Beginn eines Prozesses wegen fahrlässiger Tötung als Nebenklägerin in einen Gerichtssaal im Amtsgericht Tiergarten. © Christophe Gateau/dpa

Bewährungsstrafe für Todfahrer: So nahm Stefanie von Pfuel das Urteil auf

Der 25-jährige Fahrer wurde am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem soll er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel nannte das Urteil angemessen.

Stephanie von Pfuel saß Todfahrer im Gericht gegenüber

Die ehemalige bayerische Kommunalpolitikerin Gräfin Bruges-von Pfuel ist Hausherrin auf Schloss Tüßling – und dem breiteren Publikum aus einer Kaffee-Werbung fürs Fernsehen bekannt.

Am Dienstagvormittag saß sie erstmals dem Raser gegenüber, der ihren geliebten Sohn auf dem Gewissen hat. Sie würdigte ihn keines Blickes. Vor ihr auf dem Tisch: eine Packung Taschentücher. Auch Tochter Sophie sah ihm nicht in die Augen. Schweigend verfolgten beide den Prozessauftakt.

Stefanie Gräfin von Pfuel wird von Tochter Sophie zum Prozessauftakt begleitet.
Stefanie Gräfin von Pfuel wird von Tochter Sophie zum Prozessauftakt begleitet. © BrauerPhotos / J.Reetz

Angeklagter soll mit 82 km/h unterwegs gewesen sein

Immer wieder musste die Gräfin schwer schlucken und weinen – ganz besonders, als verlesen wurde, was ihr Sohn in seinen letzten Minuten für Verletzungen erleiden musste. Der Angeklagte soll am 20. März 2019 gegen 19.30 Uhr im Stadtteil Mitte mit einer Geschwindigkeit von bis zu 82 km/h unterwegs gewesen sein. Er habe Charly angefahren, als dieser die Chausseestraße überqueren wollte.

"Er fuhr stark beschleunigend in die Linksspur", heißt es in der Anklage. "Nach Abbremsung kam es mit mindestens 67 km/h zur Kollision." Der Sohn der Gräfin sei gegen die Frontscheibe des Autos und dann über das Fahrzeugdach in den Gegenverkehr geschleudert worden.

Laut Staatsanwaltschaft wäre der Unfall bei Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen.

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25-Jähriger beteuert, "kein passionierter Raser" zu sein

Der Angeklagte erklärte über seinen Anwalt, er sei im Auto eines Freundes unterwegs gewesen, um Medikamente abzuholen. Auf dem Weg sei er über eine Tankstelle gefahren, weil er den Wagen reinigen sollte. Weil dort keine Box frei war, sei er "genervt und schnell" abgefahren.

Als er in die Chausseestraße einbog, habe er beschleunigt, um auf die Linksabbiegerspur zu kommen: "Im Wagen kam es mir nicht zu schnell vor."

Der Fußgänger sei plötzlich aufgetaucht und müsse wohl gerannt sein, so der 25-Jährige, der "kein passionierter Raser" sei, sondern "ein Mensch, der zu schnell gefahren ist". Zudem sei er selbst durch den Gegenverkehr geblendet worden. Er habe den Zusammenstoß nicht verhindern können. Seit dem Unfall sei er "nicht mehr der gleiche Mensch" und in Therapie.

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6 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • chgmuc am 26.08.2021 13:19 Uhr / Bewertung:

    Die ganze Justiz mit ihren laschen Gesetzen muss auf den Prüfstand und diese Regierung die für solche Gesetze verantwortlich zeichnet, mit dazu!

  • Geh Recht am 25.08.2021 16:37 Uhr / Bewertung:

    Solche Urteile sind ein Witz! Wozu denn überhaupt noch Gerichtsverhandlungen bei so einem Unfall? Jemand, der mit 87 km/h in der Stadt unterwegs ist zeigt, dass er nicht in der Lage ist verantwortungsvoll mit einem Auto umzugehen und dass er einen Unfall billigend in Kauf nimmt. Während die Opferfamilie „lebenslänglich“ bekommen hat, ist der Verursacher schon nach kurzer Zeit rehabilitiert und kann ein ganz normales Leben führen. Selbstverständlich mit Führerschein und Auto.

  • Witwe Bolte am 25.08.2021 16:09 Uhr / Bewertung:

    Führerscheinentzug? Punkte in Flensburg?
    Welch eine lächerlich geringe Strafe für das Töten eines Fußgängers durch Rasen. Steuerhinterziehung oder GEZ-Zwangsgeld-Verweigerung oder wiederholtes Schwarzfahren wird oft härter bestraft.
    Da kann man wieder mal sehen, wieviel Wert der Justiz ein junges Menschenleben ist.

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