Stephanie von Pfuel: Todfahrer ihres Sohnes zu Bewährungsstrafe verurteilt
Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel (60) betrat am Dienstag den Gerichtssaal – gebeugt, gefasst, ganz in Schwarz. Neben ihr: Tochter Sophie und Anwalt Paul Vogel. Sie war als Nebenklägerin da, aber vor allem als Mutter. Jetzt wurde der Mann, der ihren Sohn totgefahren hat, verurteilt.
Vor rund zweieinhalb Jahren war ihr Sohn Karl, genannt "Charly" († 26), in Berlin unterwegs. Er wurde als Fußgänger von einem rasenden Auto erfasst, durch die Luft geschleudert und starb eine Woche später an seinen schweren Verletzungen.

Bewährungsstrafe für Todfahrer: So nahm Stefanie von Pfuel das Urteil auf
Der 25-jährige Fahrer wurde am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem soll er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Stephanie Gräfin Bruges-von Pfuel nannte das Urteil angemessen.
Stephanie von Pfuel saß Todfahrer im Gericht gegenüber
Die ehemalige bayerische Kommunalpolitikerin Gräfin Bruges-von Pfuel ist Hausherrin auf Schloss Tüßling – und dem breiteren Publikum aus einer Kaffee-Werbung fürs Fernsehen bekannt.
Am Dienstagvormittag saß sie erstmals dem Raser gegenüber, der ihren geliebten Sohn auf dem Gewissen hat. Sie würdigte ihn keines Blickes. Vor ihr auf dem Tisch: eine Packung Taschentücher. Auch Tochter Sophie sah ihm nicht in die Augen. Schweigend verfolgten beide den Prozessauftakt.

Angeklagter soll mit 82 km/h unterwegs gewesen sein
Immer wieder musste die Gräfin schwer schlucken und weinen – ganz besonders, als verlesen wurde, was ihr Sohn in seinen letzten Minuten für Verletzungen erleiden musste. Der Angeklagte soll am 20. März 2019 gegen 19.30 Uhr im Stadtteil Mitte mit einer Geschwindigkeit von bis zu 82 km/h unterwegs gewesen sein. Er habe Charly angefahren, als dieser die Chausseestraße überqueren wollte.
"Er fuhr stark beschleunigend in die Linksspur", heißt es in der Anklage. "Nach Abbremsung kam es mit mindestens 67 km/h zur Kollision." Der Sohn der Gräfin sei gegen die Frontscheibe des Autos und dann über das Fahrzeugdach in den Gegenverkehr geschleudert worden.
Laut Staatsanwaltschaft wäre der Unfall bei Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen.
25-Jähriger beteuert, "kein passionierter Raser" zu sein
Der Angeklagte erklärte über seinen Anwalt, er sei im Auto eines Freundes unterwegs gewesen, um Medikamente abzuholen. Auf dem Weg sei er über eine Tankstelle gefahren, weil er den Wagen reinigen sollte. Weil dort keine Box frei war, sei er "genervt und schnell" abgefahren.
Als er in die Chausseestraße einbog, habe er beschleunigt, um auf die Linksabbiegerspur zu kommen: "Im Wagen kam es mir nicht zu schnell vor."
Der Fußgänger sei plötzlich aufgetaucht und müsse wohl gerannt sein, so der 25-Jährige, der "kein passionierter Raser" sei, sondern "ein Mensch, der zu schnell gefahren ist". Zudem sei er selbst durch den Gegenverkehr geblendet worden. Er habe den Zusammenstoß nicht verhindern können. Seit dem Unfall sei er "nicht mehr der gleiche Mensch" und in Therapie.
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