Stephanie Gräfin von Pfuel hofft auf "harte Strafe" für Todesfahrer ihres Sohnes

Vor über einem Jahr starb der Sohn von Stephanie Gräfin von Pfuel, als er beim Überqueren der Straße von einem Auto erfasst wurde. Jetzt wurde Anklage gegen den Fahrer erhoben. Die Gräfin fordert eine "harte Strafe".
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Stephanie Gräfin von Pfuel hofft, dass der Todesfahrer ihres Sohnes "Charly" eine gerechte, aber harte Strafe bekommen. (Archivbild)
Stephanie Gräfin von Pfuel hofft, dass der Todesfahrer ihres Sohnes "Charly" eine gerechte, aber harte Strafe bekommen. (Archivbild) © BrauerPhotos / S.Brauer

Im März 2019 wurde Karl Bagusat, genannt "Charly", in Berlin bei einem Unfall tödlich verletzt. Beim Überqueren der Chausseestraße erfasste ihn ein Auto und schleuderte ihn in den Gegenverkehr. Der Sohn von Stephanie Gräfin von Pfuel starb sieben Tage später im Krankenhaus.

Wie "Bunte" berichtet, wurde gegen den Fahrer jetzt Anklage wegen "fahrlässiger Tötung" erhoben. "Nachdem es schon eineinhalb Jahre gedauert hat bis die Staatsanwaltschaft die Klage eingereicht hat, hoffe ich, dass das zuständige Gericht bald handelt", sagt die Gräfin gegenüber dem Blatt.

Stephanie Gräfin von Pfuel: "Ich hoffe auf eine gerechte, aber auch harte Strafe"

"Charly" war das dritte ihrer sechs Kinder. Als er vergangenes Jahr im Krankenhaus starb, war die ganze Familie anwesend, um Abschied vom 26-Jährigen zu nehmen. Stephanie Gräfin von Pfuel fordert ein hartes Urteil für den Todesfahrer, wie sie "Bunte" erklärt: "Vor allem aber hoffe ich, dass der Mann, der meinen unschuldigen Sohn zu Tode gefahren hat, zu einer gerechten, aber auch harten Strafe verurteilt wird."

Stephanie Gräfin von Pfuel und Sohn Charly 2016 auf dem Dreamball in Berlin.
Stephanie Gräfin von Pfuel und Sohn Charly 2016 auf dem Dreamball in Berlin. © Jörg Carstensen/dpa

Die 59-Jährige wurde als Kaffee-Gräfin im Eduscho-Werbespot bekannt und war bis April dieses Jahres Bürgermeisterin von Tüßling. Was genau bei dem Unfall, der den Tod ihres Sohnes verursacht hat, passiert ist und in wieweit der Todesfahrer dafür verantwortlich ist, muss jetzt das zuständige Gericht entscheiden.

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