Staatsanwaltschaft klagt Dieter Wedel wegen Vergewaltigung an

Vor drei Jahren nahm die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen den Regisseur Dieter Wedel auf - jetzt gibt es ein Ergebnis.
AZ/dpa |
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Dieter Wedel.
Dieter Wedel. © Swen Pförtner/dpa/Archivbild

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten. Sein Anwalt wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zur Anklageerhebung äußern. Eine Mitarbeiterin seiner Münchner Kanzlei sagte schlicht: "Kein Kommentar."

Dieter Wedel: Was wird ihm vorgeworfen?

Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel ("Der große Bellheim", "Der Schattenmann") habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen.

Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern. Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt.

Drei Schauspielerinnen beschuldigen Wedel im "Zeit-Magazin"

Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im "Zeit-Magazin", sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.

Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie "Der König von St. Pauli" zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der "Bild"-Zeitung: "Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft."

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Wedel im Januar als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich lange hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten. Ende Januar wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde von Tempels Anwalt Stevens über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. "Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden", sagte ein Sprecher damals. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.

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8 Kommentare
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  • am 05.03.2021 16:02 Uhr / Bewertung:

    Seltsam - da schreiben die Leute so, als wäre ein Verbrechen oder Vergehen gar nichts. ähnlich wie unsere Justiz, die wegen KZ-Verbrechen 50 Jahre und länger braucht, um so eine Straftat anzuklagen. Was für tolle Gesetze - aber was für eine unmögliche Justiz! Gott erhalte unser Grundgesetz - obwohl an allen Ecken und Enden wie es scheint, "DDR" zum Fenster herein schaut! Beste Grüße

  • Ludwig III am 05.03.2021 12:09 Uhr / Bewertung:

    Mit den Moralvorstellungen von heute müsste man wohl auch Kaiser Wilhelm nachträglich als Kriegsverbrecher anklagen. Aber die galten halt zur Tatzeit noch nicht.

  • Giasinga Totopokalhelden am 05.03.2021 12:03 Uhr / Bewertung:

    Die Tat geschah angeblich 1996, müsste das nicht längst verjährt sein?

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