Songs geklaut: Gericht verdonnert Rapper Bushido zu 60.000 Euro Schadenersatz
HAMBURG - Desaströses Urteil für Bushido: Der Rapper muss einer Gothic-Band Schadenersatz zahlen, weil er nach Ansicht der Richter mindestens 16 Titel abgekupfert hat. Die besagten CDs darf er nicht mehr verkaufen, und all das könnte noch teurer werden.
Das Hamburger Landgericht hat Plagiatsvorwürfe gegen den deutschen Rap-Musiker Bushido bestätigt. Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary hatte Bushido verklagt, weil er unerlaubt 16 Titel von ihnen verwendet und als seine eigenen ausgegeben habe. Das Landgericht verurteilte den Musiker am Dienstag zur Zahlung eines Schadenersatzes an die Autoren in Höhe von mehr als 60.000 Euro. Außerdem ordnete das Gericht an, dass elf CDs beziehungsweise Sampler aus dem Verkauf genommen werden, wenn die umstrittenen Titel auf ihnen enthalten sind. Dazu gehört auch Bushidos Erfolgs-Platte “Von der Skyline zum Bordstein zurück”. Allein auf diesem Album, das dem deutschen Rapper eine Platin-Auszeichnung für mehr als 200.000 verkaufte Alben einbrachte, erkannten die Franzosen demnach bei acht Musikstücken ihre eigenen Titel wieder.
Es kann noch teurer für Bushido werden
Das Gericht verurteilte Bushido und seine Plattenfirma außerdem dazu, umfangreich über Verkäufe und andere Erlöse durch die umstrittenen Titel Auskunft zu geben. Dadurch können die Kläger noch weitere Schadenersatzansprüche geltend machen. Bushido wurde nach dem Erscheinen des Albums “Von der Skyline zum Bordstein zurück” 2006 mit dem MTV Europe Music Award in der Kategorie “Best German Act” geehrt. Auch im Jahr darauf holte er sich den Titel. 2007 und 2008 erhielt er außerdem den Echo für den besten Hip-Hop-Act Deutschlands.
Mit seiner im September erschienenen Autobiografie schaffte der Musiker tunesischer Abstammung den Sprung in die Bestsellerlisten, das Werk wurde auch gerade - mit deutlich weniger Resonanz - verfilmt. Bei dem Prozess in Hamburg war Bushido nicht anwesend. Gegen das Urteil können er und seine Verteidiger Berufung einlegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
apn/nz
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