Sohn von Prinz Poldi: Manuel Prinz von Bayern - Immobilien-Ärger vor Gericht
Manuel Prinz von Bayern klagt auf Räumung seines Eigentums. Die jetzigen Mieter wollen das Haus am Starnberger See nicht räumen.
München - Das Anwesen am Starnberger ist allerbeste Lage. Bis zum Schloss Berg sind es nur ein paar Schritte, das Grundstück hat einen eigenen Steg zum See. Ein Traum von einer Immobilie. Und seit Jahren ein Zankapfel.
Mieter wollen Haus am Starnberger See nicht räumen
Eigentümer Manuel Prinz von Bayern (45), Sohn des Wittelsbachers Leopold Prinz von Bayern, möchte gerne mit seiner Frau Anna und den drei Kindern in dem Haus am See einziehen. Doch die derzeitige Mieterin, eine wohlhabende Unternehmerfamilie, sträubt sich. Und verweist auf ihre jahrzehntealten Rechte.
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Zuletzt wurde das Mietverhältnis bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Der Prinz erwarb das Haus vor etwa zwei Jahren und kündigte den Mietern mit der Begründung Eigenbedarf. Die wehrten sich. In der ersten Instanz bekam der Prinz recht, die Richter erklärten, die Kündigung vom Oktober 2017 sei wirksam. Doch die Mieter gingen in Berufung.
Berufungs-Verfahren in München
Also begegnet man sich am Dienstag vorm Landgericht wieder. Oder auch nicht. Von den Streitparteien ist nur der Prinz erschienen, um seine Sache persönlich zu vertreten. Die Mieter schicken ihren Anwalt vor.
Nachdem der Vorsitzende Richter klar gemacht hat, dass nach Auffassung der Kammer der Eigentümer aufgrund der Bestimmungen im Mietvertrag derzeit kein Recht zur Kündigung hat, berät sich der Prinz mit seinem Anwalt. Und zieht dann die Klage zurück.
Prinz von Bayern will in sein Elternhaus zurück
Warum ist dem Prinzen der Umzug an den See denn so wichtig? "Das ist mein Elternhaus, ich bin dort aufgewachsen", erklärt der promovierte Biologe nach der Verhandlung.
Derzeit lebe die Familie in München. "Aber ich bin auf dem Land groß geworden." Und genau diese Art von Landleben möchte er nun auch seinen Kindern bieten. Und zwar so bald wie irgend möglich.
Sie werden sich wohl gedulden müssen. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist erst ab dem 1. Januar 2020 möglich, dann haben die Mieter weitere neun Monate Zeit zum Umzug. Und wenn diese erneut gegen die Kündigung vorgehen, kann es sogar noch länger dauern, bis der Prinz zu seinem Haus am See kommt.
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