Schleichwerbungsklage gegen Cathy Hummels: Gericht gibt Urteil bekannt

Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels verdient Geld als Influencerin - sie preist ihren Followern auf der Plattform Mode und Schuhe an. Doch ist das auch Werbung, wenn sie kein Geld dafür bekommt? Ein Gericht entscheidet.
von  dpa/AZ

Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels verdient Geld als Influencerin - sie preist ihren Followern auf der Plattform Mode und Schuhe an. Doch ist das auch Werbung, wenn sie kein Geld dafür bekommt? Das Münchner Landgericht hat entschieden: Die Schleichwerbungsklage gegen die Influencerin Cathy Hummels ist abgewiesen.

München - Die ehemalige Moderatorin und Ehefrau von Bayern-München-Fußballprofi Mats Hummels hat sich die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb eingehandelt, weil sie in gut einem Dutzend Instagram-Beiträgen für ihre 465.000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung nannte und die Webseiten der Unternehmen verlinkte. Der in Berlin ansässige Verein hatte ihr deswegen eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung ins Haus geschickt.

Cathy Hummels steht vor Gericht

Hummels wehrt sich mit dem Argument, sie mache bezahlte Werbung auch als solche kenntlich. Für die beanstandeten Beiträge hat sie nach eigenen Angaben kein Geld oder andere Gegenleistungen erhalten.

Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Prominenten für seine Abmahnungen bekannt und gefürchtet. Ein Fall machte 2014 Schlagzeilen: Damals verklagte der Verein den Starkoch Alfons Schuhbeck, weil dieser eine orientalische Kräutermischung unter dem Namen "Sexgewürz" verkaufte. Schuhbeck gewann.

In den vergangenen Monaten hat der Verein nun neben Hummels auch Fitness-Model Pamela Reif und andere Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Insgesamt wurde nach Verbandsangaben eine zweistellige Zahl von Abmahnungen verschickt. In der Influencer-Szene herrscht nun Unsicherheit, was noch erlaubt ist und was nicht.

Cathy Hummels: Urteil da

Die Vorsitzende Richterin Monika Rhein hatte in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass traditionelle Medien auf Hersteller von Produkten hinweisen könnten, ohne dass das als Schleichwerbung gelte.

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Am Montagmorgen gibt das Gericht das Urteil bekannt: Die Klage gegen Cathy Hummels ist abgewiesen. Hummels' Anwalt Oliver Moser sagt gegenüber der AZ: "In dem das Landgericht München I unserer Rechtsauffassung gefolgt ist, hat es dem überzogenen Abmahnverhalten von sogenannten Wettbewerbsvereinen die Grenzen aufgezeigt."

Cathy Hummels meldet sich nach Urteil zu Wort

Auf Instagram äußert sich auch Cathy Hummels selbst. Sie ist erleichtert und glücklich: "Wir kämpfen dafür, dass alle Gerichte in Deutschland so entscheiden, dass Werbung nur dann gekennzeichnet werden muss, wenn es sich dabei wirklich um eine handelt. Ein Gesetz was Werbung angeht gibt es schon, aber es muss eben 'neu' interpretiert werden, die digitale Welt mit einbezogen werden. Damit WIR alle auf der sicheren Seite sind und nicht ständig Angst haben müssen, abgemahnt zu werden. Das war der erste Schritt in die richtige Richtung." 

Und weiter: "Ich kämpfe weiter für Transparenz und vor allem für Recht - eben dass WIR ("Influencer") das gleiche Recht zugesprochen bekommen wie Fernseh - und Printmedien. Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift mit all ihren Facetten. Die neue Welt ist digital und ich wünsche mir, dass 'Influencer' zu sein ernst genommen wird und nicht weiterhin als Grippevirus bezeichnet wird. In diesem Sinne: Danke an das Landgericht München, dass ihr euch so ausführlich mit meinem Fall beschäftigt habt. Die digitale Welt ist die Zukunft!"

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