Schleichwerbung? BGH prüft Instagram-Posts von Cathy Hummels

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag unter anderem mit Instagram-Posts von Cathy Hummels. Der Vorwurf: Schleichwerbung.
AZ/dpa |
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Wann müssen Instagram-Beiträge als Werbung gekennzeichnet sein? Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das am Donnerstag anhand von drei Influencerinnen, darunter auch Cathy Hummels.

Die Frauen veröffentlichen auf Instagram regelmäßig Beiträge mit sogenannten Tap Tags, die mit einem Click direkt auf Firmen und Marken verweisen. Das ist aus Sicht des Verbands Sozialer Wettbewerb unzulässige Schleichwerbung. Er fordert Unterlassung und Abmahnkosten (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20). Mit einem Urteil wird nicht mehr am Donnerstag gerechnet.

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Sie fragen sich nun, inwiefern sie noch Produkte und Dienstleistungen empfehlen können, ohne Abmahnungen zu riskieren. Es sei wichtig, Posts als Werbung zu kennzeichnen, wenn Geld floss oder es Gegenleistungen gab, sagt Cathy Hummels. "Aber genauso wichtig ist es, dass man auch seine freie Meinung noch entfalten kann."

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  • Der Biberax am 29.07.2021 10:15 Uhr / Bewertung:

    Ist sie nicht ein wenig SEHR dünn? Ich frage ja bloß.

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