Schlappe für Schröder - Gericht weist Klage des Ex-Kanzlers ab

HAMBURG - Wer war der ominöse Beifahrer bei der Trunkenheitsfahrt von Margot Käßmann? Laut Blogger kein geringerer als Ex-Kanzler Schröder. Die "Hamburger Morgenpost" hatte darüber berichtet und wurde deshalb von Schröder verklagt.
Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hatte in seinem Blog behauptet, Schröder habe bei der Trunkenheitsfahrt der ehemaligen EKD-Vorsitzenden auf dem Beifahrersitz gesessen. Schröder war der Behauptung im April mit einer eidesstaatlichen Versicherung entgegengetreten und hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der Steinhöfel die Behauptung verboten wurde.
Über den Fall berichtete die "Hamburger Morgenpost" in ihrer Wochenendausgabe vom 3. April und wurde daraufhin vom Alt-Kanzler verklagt. Schröder forderte den Abdruck einer Richtigstellung in dem Blatt. Die Klage wurde am Freitag vom Hamburger Landgericht zurückgewiesen. In der Berichterstattung habe es „keine ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht“ gegeben, sagte der Vorsitzende Richter.
So sei es für sich genommen nicht rufschädigend, neben der damaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche im Auto gesessen zu haben. Denn in dem umstrittenen Artikel schwinge nicht mit, dass der Altkanzler in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Alkoholisierung stand oder gewusst habe, dass die Bischöfin alkoholisiert gewesen sei. Die Frage, ob Schröder tatsächlich in der fraglichen Nacht Käßmann begleitete, war nicht Thema des Prozesses gewesen.
ddp