Rückschlag für Kohl-Witwe: Wohnhaus kommt nicht unter Denkmalschutz

Das Haus des 2017 verstorbenen Helmut Kohls ist aus Sicht der zuständigen Behörde ohne "Denkmalwert". Ein entsprechender Antrag von Maike Kohl-Richter wurde daher zurückgewiesen.
(stk/spot) |
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Helmut Kohl und Maike Kohl-Richter im Jahr 2014
imago images/epd Helmut Kohl und Maike Kohl-Richter im Jahr 2014

Maike Kohl-Richter (56), die Witwe von Helmut Kohl (1930-2017), setzt sich dafür ein, dass der Wohnsitz des Altkanzlers sowie die angrenzende "Sonderwache" der Polizei in der Marbacher Straße 11 in Ludwigshafen unter Denkmalschutz gestellt wird. Einem entsprechenden Antrag von Kohl-Richter habe die zuständige Denkmalbehörde in Rheinland-Pfalz inzwischen aber eine Absage erteilt, heißt es einem Bericht von "Der Tagesspiegel" zufolge.

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Aus Akten des Bundeskanzleramts gehe als Begründung für diese Entscheidung hervor, "dass dem privaten Wohnhaus des Altkanzlers sowie der Polizeiwache auf dem Nachbargrundstück aufgrund der schlichten architektonischen Gestaltung und dem jeweils nach Eingriffen veränderten Baubestand der heute erhaltenen Gebäude kein Denkmalwert zukommt". Zu diesem Schluss sei man "nach gründlicher Recherche" und "mit einem vergleichenden Blick auf die erhaltenen privaten Wohnhäuser anderer Altkanzler und Bundespräsidenten" gelangt, heißt es demnach weiter.

Schon vor zwei Jahren hätte die Wache eigentlich abgerissen werden sollen, ehe dieses Vorhaben "angeregt durch die Anfrage der Eigentümerin" verschoben wurde.

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