Roman Polanskis Auslieferung abgelehnt

Roman Polanski wird von Polen nicht an die USA ausgeliefert: Die Staatsanwaltschaft legt gegen die Entscheidung eines Bezirksgerichts keine Berufung ein.
(elh/spot) |
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Regisseur Roman Polanski (82) wird nicht von Polen an die USA ausgeliefert, das berichtet unter anderem "Variety". Bereits am 30. Oktober hatte ein Gericht das Auslieferungsgesuch für unzulässig erklärt. Nun teilte die Staatsanwaltschaft mit, nicht in Berufung gehen zu wollen.

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Der Fall, um den es bei dem Auslieferungsgesuch geht, liegt schon knapp 40 Jahre zurück. 1977 wurde Polanski in Los Angeles wegen "Vergewaltigung unter Verwendung betäubender Mittel" einer damals 13-Jährigen angeklagt. Die Anklage wurde später auf "außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen" reduziert, im Rahmen dieser Verständigung bekannte sich der Regisseur schuldig. Nach 42 Tagen im Gefängnis kam Polanski mit der Empfehlung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen, frei. Nachdem abzusehen war, dass der zuständige Richter sich nicht an die getroffene Absprache halten würde, floh Polanski aus den USA.

"Wir sind erleichtert, dass dieser Fall beendet ist. Und das bedeutet, dass es jetzt für Polanski möglich ist, einen geplanten Film in Polen zu drehen", ließ einer seiner Anwälte verlauten. Der Regisseur verfügt sowohl über die polnische als auch die französische Staatsbürgerschaft.

 

 

 

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