Revision von Alfons Schuhbeck abgelehnt: Star-Koch muss ins Gefängnis

Bitteres Urteil für Alfons Schuhbeck (74): Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Star-Kochs abgelehnt. Im vergangenen Oktober war Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Da der Star-Koch Revision eingelegt hatte, durfte er die letzten Monate noch in Freiheit verbringen.
Durch die abgelehnte Revision ist das Urteil nun weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren".
Alfons Schuhbeck: Er arbeitete nach dem Urteil weiter
Schuhbeck hatte in den vergangenen Monaten weitergearbeitet, seine Kochkurse in München veranstaltet und seinen Gewürzladen weiterhin geführt. Bis 21 Uhr arbeitete der Star-Koch, wie er gegenüber der "tz" erzählte. Wenig im Vergleich zu früher, wo er oft noch bis ein Uhr nachts gearbeitet hatte. "Was ich bisher noch nie gekannt habe: dass ich abends eine andere Lebensqualität habe", so Schuhbeck.
Alfons Schuhbeck über drohende Haftstrafe: "Es ist präsent, jeden Tag"
Bevor der Bundesgerichtshof die Revision des Star-Kochs ablehnte, schien er sich viele Gedanken über die drohende (und bald kommende) Haftstrafe zu machen. "Ich kann nicht sagen, dass das nicht in meinem Kopf ist. Es ist präsent, jeden Tag", sagte er im "tz"-Bericht weiter und fügte an: "Daran gewöhnt man sich auch nicht. Mal ist es stärker und mal weniger." Nun hat Alfons Schuhbeck die Gewissheit: Um einen Aufenthalt im Gefängnis wird er nicht herumkommen.
Richterin über Schuhbeck: "Hohe kriminelle Energie"
Richterin Andrea Wagner sprach bei ihrer Urteilsverkündung von einer "hohen kriminellen Energie". Schuhbeck selbst zeigte sich nach dem Urteilsspruch einsichtig. So erklärte der Koch und Unternehmer: "Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe."
Schuhbecks Rechtsanwalt Ali B. Norouzi erklärte: "Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen." Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.
Schuhbeck: Kasse mit spezieller Software manipuliert
Nach den Feststellungen der Strafkammer entnahm Schuhbeck zwischen 2009 und 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants, darunter der Südtiroler Stuben, Bargeld – insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro. Eine der Kassen ließ er damals mit einer eigens dafür entwickelten Software manipulieren.
"Der Angeklagte verschwieg diese Betriebseinnahmen sowohl in den Steuererklärungen der GmbHs, die die Restaurants betrieben, als auch in den Steuererklärungen der übergeordneten Holding, um letztendlich deutlich weniger an Einkommensteuer zahlen zu müssen", erklärte der Bundesgerichtshof am Montag in einer Mitteilung.