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Prozess zu Schuhbecks Mietschulden verschoben: Starkoch muss am Freitag nicht vor Gericht

Das bange Warten für Alfons Schuhbeck geht weiter. Muss der Starkoch bald auch seine geliebte Wohnung am Platzl räumen? Oder kann er nach der abgesessenen Haftstrafe wieder in seine vier Wände im Herzen von München zurück?
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Gegen Starkoch Alfons Schuhbeck (74) wurde wegen Insolvenzverschleppung bereits eine Haftstrafe verhängt. Nun könnte er auch noch seine Wohnung verlieren. (Archivbild)
Gegen Starkoch Alfons Schuhbeck (74) wurde wegen Insolvenzverschleppung bereits eine Haftstrafe verhängt. Nun könnte er auch noch seine Wohnung verlieren. (Archivbild) © imago/Sven Simon

Im vergangenen Jahr wurde Starkoch Alfons Schuhbeck (74) wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt (Revision läuft). Doch ein neuer Prozess sorgt jetzt für weitere Schlagzeilen. Es geht um Schuhbecks Wohnung am Platzl.

Prozess um die Räumung der Wohnung von Alfons Schuhbeck

Der 74-Jährige soll die Miete zu spät gezahlt haben. Fliegt der Koch jetzt aus seinem persönlichen Rückzugsort? Die Wohnung ist das einzige, was Alfons Schuhbeck seit dem Haft-Urteil noch geblieben ist.

Vermieter droht Starkoch Alfons Schuhbeck mit Zwangsräumung

Der Vermieter, die Messerschmitt-Stiftung, hatte Schuhbeck wegen verspätet bezahlter Miete gekündigt. Der Starkoch und die Schuhbecks Company (gemeinsame Mieter) wehrten sich. Beim Amtsgericht wurde deshalb Räumungsklage eingereicht, um Schuhbeck zum Ausziehen zu zwingen.

Gerichtstermin zu Schuhbecks Mietschulden verschoben

Eigentlich sollte es am 7. Juni dazu schon einen Gerichtstermin geben, der auf den 4. August verschoben wurde. Doch auch dieser Termin ist nun geplatzt. Die Verhandlung wurde "auf Antrag beider Parteivertreter" auf Ende Oktober verlegt, wie das Gericht am Donnerstagvormittag gegenüber der Deutschen Presseagentur mitteilte. Die Anwälte Schuhbecks und der Messerschmitt-Stiftung als Vermieter waren zunächst nicht erreichbar.

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Räumungsklage des Vermieters: Am Freitag ist Prozess

Nach Angaben von Schuhbecks Anwalt Markus Hennig wollten die Streitparteien eigentlich außergerichtlich weiter verhandeln. Ziel sei es, dass der 74-Jährige in seiner Wohnung bleiben kann. Die Einigung soll nicht nur seine Privatwohnung umfassen, sondern auch den von der Schuhbecks Company betriebenen Gewürzladen, der sich im gleichen Haus befindet, sagte Hennig. Doch bislang hat dies nicht geklappt.

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Trotz Prozess: Gewürzladen von Alfons Schuhbeck weiter geöffnet

Auch wegen seines Münchner Gewürzladens hatte es danach Ärger mit dem Vermieter, der Messerschmitt-Stiftung, gegeben, die wegen ausgebliebener Mietzahlungen einen Räumungstitel gegen die Schuhbecks Company erwirkte. Wie sein damaliger Anwalt im März sagte, waren die ausstehenden Zahlungen nachträglich noch beglichen worden.

Der Münchner Gewürzladen hat nach wie vor geöffnet, Schuhbeck bietet darin auch wieder Kochkurse an. Müsste Alfons Schuhbeck die Wohnung doch noch räumen, dann wäre sein Platzl-Imperium aufgelöst...

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25 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 03.08.2023 15:09 Uhr / Bewertung:

    Schläger, Sextäter oder Exhibis werden gern mal "nach Feststellung der Personalien" von der Wache wieder heimgeschickt, bzw. bekommen irgendwann mal eine Bewährungsstrafe.
    Bei Steuerhinterziehern ist man nicht so sanftmütig, da will man abschreckend auf andere Wohlhabende wirken. Vor allem, wenn die Promistatus haben. Die bekommen keinen Bonus, schon gar nicht in München, siehe Uli H.
    Die wirklich Schlauen zahlen eh kaum Steuern und lassen sich auch nicht erwischen, Schlupflöcher gibts genügend. Oder sie ziehen gleich nach CH.
    Und der Fonsi ist noch dazu von einem Freund/Bekannten verpetzt worden. Sauba.

  • Sarah-Muc am 03.08.2023 19:04 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Dass Sie immer auf Seiten von Steuerhinterziehern stehen ist schon lange klar. Bei Schubeck sehen Sie doch, dass er nach dem Prozess bis jetzt auf freiem Fuss ist. Warum vergleichen Sie solche Straftäter ständig mit irgendwelchen Sextätern etc. die aus irgendwelchen rechtlichen Voraussetzungen auf freien Fuss kommen? Und zwar nicht immer, wie Sie so einfach behaupten.
    Sie vertreten die These, dass man Wohlhabende aus D weggraulen würde, wenn man sie in angemessener Form besteuern würde. Das ist grundsätzlich falsch, die zahlen nämlich durch alle möglichen auch legalen Steuertricks eh kaum Steuern hier.
    Ihr Fonsi ist sicher nicht von einem Freund verpetzt worden. Glauben Sie im Ernst, im Finanzamt und vor allem bei der Steuerfahnung sitzen Naivlinge? Das sind alles sehr gut ausgebildete Menschen. Die brauchen keinen Petzer - Leute wie der Fonsi fallen auch so auf. Vor allem bei ihm war es ja schon das 2. Mal.

  • Giasinger Bua am 04.08.2023 06:39 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Ach, der Hoeneß hatte keinen Bonus bekommen?

    Das Urteil war viel zu milde!

    Er hat eine Selbstanzeige über 1 (?) Million Euro erstattet und das Gericht hatte ihm dann über 35 Mio Steuerschuld nachweisen können. Da haben die Anwälte dann zugeschlagen, weil es wohl noch viel mehr waren. Er hat 1 Jah bekommen und war fast ausschließlich auf der Krankenstation und dann als Freigänger beim FCB (sowie danach sofort wieder auf seinem alten Posten).
    Sepp Krätz wurde für 1/6 der Hoeneß-Steuern verurteilt, saß länger, bekam Berufsverbot (wieso Hoeneß nicht) und musste auch sein Wiesn-Zelt abgeben....

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