Prozess gegen Amber Heard: Johnny Depp wollte nicht Berufung einlegen

Sowohl Amber Heard als auch Johnny Depp haben Berufung gegen das Urteil in einem Verleumdungsprozess eingelegt. Der Schauspieler sah sich dazu offenbar gezwungen.
(wue/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Johnny Depp vor dem Gerichtsgebäude, in dem ein Verleumdungsprozess gegen seine Ex-Frau Amber Heard stattfand.
Johnny Depp vor dem Gerichtsgebäude, in dem ein Verleumdungsprozess gegen seine Ex-Frau Amber Heard stattfand. © imago images/MediaPunch

Das letzte Wörtchen im langwierigen Streit zwischen Johnny Depp (59) und Amber Heard (36) scheint noch lange nicht gesprochen. Nachdem die Ex-Frau des Hollywood-Stars Berufung gegen das Urteil in einem Verleumdungsprozess eingelegt hatte, zog Depp nach. In einem kurzen Interview mit Gayle King (67) für "CBS Mornings" erklärt Depps Anwältin, Camille Vasquez (38), diesen Schritt.

Anzeige für den Anbieter YouTube über den Consent-Anbieter verweigert

Die Seite Depps habe demnach erwartet, dass Heard Berufung einlegen würde, wie deren Anwältin auch bereits kurz nach Urteilsverkündung in der "Today"-Show angekündigt hatte. Depps Gegenzug sei demnach Teil einer Strategie, "damit das Gericht [Einsicht in] die vollständige Akte" habe. Wenn die Schauspielerin darauf bestehe zu prozessieren, "müssen wir die Interessen unseres Klienten verteidigen".

Anzeige für den Anbieter X über den Consent-Anbieter verweigert

"Das richtige Urteil"

Man hoffe nun, dass das Urteil bestehen bleibe, denn aus Sicht des Anwaltsteams von Depp sei es "das richtige Urteil" gewesen. Auf die Frage, ob Depp darauf verzichtet hätte, Berufung einzulegen, wenn Heard dies nicht getan hätte, antwortet Vasquez mit einem eindeutigen "Ja". Heards Anwälte wollten sich unterdessen laut King auf Nachfrage nicht äußern. Auch habe Vasquez ihr noch einmal bestätigt, dass es sich nicht um eine "Wie du mir, so ich dir"-Situation handle.

Anzeige für den Anbieter Glomex über den Consent-Anbieter verweigert

Anfang Juni wurde das Urteil in einem mehrwöchigen Verleumdungsprozess zwischen Depp und Heard gesprochen, in dem sich das ehemalige Paar gegenseitig der häuslichen Gewalt beschuldigt hatte. Die Jury stellte sich zu einem großen Teil auf die Seite des "Fluch der Karibik"-Stars, der zwei Millionen US-Dollar an seine Ex-Frau zahlen muss. Heard traf es jedoch deutlich härter. Sie soll Depp mehr als zehn Millionen Dollar überweisen.

Nachdem US-Medien zunächst übereinstimmend darüber berichtet hatten, dass Heard Berufung einlege, hatte unter anderem das "People"-Magazin kurz darauf geschrieben, dass auch Depp diesen Schritt gehe. Eine anonyme Quelle aus dem Umfeld des Schauspielers hatte erklärt: "Wenn Frau Heard entschlossen ist, den Rechtsstreit fortzusetzen, indem sie gegen das Urteil Berufung einlegt, wird Herr Depp gleichzeitig Berufung einlegen, um sicherzustellen, dass die vollständige Akte und alle relevanten rechtlichen Fragen vom Berufungsgericht berücksichtigt werden." Zuvor war Heard bereits mit einem Antrag auf eine Aufhebung des Urteils gescheitert.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.