Prinz Foffi vor Gericht - ganz ohne Tatti
Der wegen vorsätzlichen Bankrotts angeklagte Ferfried Prinz von Hohenzollern hat vor Fericht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.
Nürnberg - Der wegen vorsätzlichen Bankrotts und weiterer Delikte angeklagte Ferfried Prinz von Hohenzollern hat vor dem Nürnberger Amtsgericht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Er sei zum Zeitpunkt der Insolvenz der „Tatjana Gsell Holding GmbH“ im Jahre 2009 nicht mehr Geschäftsführer gewesen, sagte er am Mittwoch.
Seine Ex-Verlobte Gsell, die als Zeugin geladen worden war, erschien nicht in der Verhandlung. Sie muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro zahlen. Am kommenden Verhandlungstermin soll sie von der Polizei vorgeführt werden. Gsell und Prinz „Foffi“ waren beide Geschäftsführer der Holding.
Er sagte weiter, er habe sich Anfang 2006 von Gsell getrennt. Bei einem Treffen im März des gleichen Jahres habe er ihr gesagt, dass er als Geschäftsführer zurücktrete. Vor Gericht erklärte er: „Wenn ich mich von einer Frau trenne, wozu soll ich dann noch Geschäftsführer in der Firma sein?“ Sein Rücktritt liege allerdings nicht schriftlich vor, auch sei dies nicht im Handelsregister vermerkt. Der Insolvenzverwalter Siegfried Beck sagte, er habe sich kein Bild von der finanziellen Situation der Holding machen können, denn es habe „nur rudimentäre Buchhaltungsunterlagen gegeben“. Die Firma habe keine Bilanzen und keine Buchhaltung geführt, weshalb er nichts zur Zahlungsfähigkeit sagen könne.
„Foffi“ ist wegen des Verdachts des vorsätzlichen Bankrotts, der vorsätzlichen Buchführungspflicht-Verletzung und der Insolvenzverschleppung angeklagt. Der Prozess soll am 3. März fortgesetzt werden. Gsell hatte den Strafbefehl über 8.400 Euro Ende 2010 akzeptiert.
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