Prinz Andrew: Schützt ihn eine alte Vereinbarung vor einer Klage?

Prinz Andrew soll wegen der Klage von Virginia Roberts Giuffre zunehmend besorgt sein. Was können seine Anwälte noch erreichen?
(hub/spot) |
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Prinz Andrew (61) kann beantragen, dass eine Vergleichsvereinbarung von Virginia Roberts Giuffre (38) aus dem Jahr 2009 offengelegt wird. Das hat Medienberichten zufolge eine Richterin in New York entschieden. Andrews Anwalt behauptet, dass diese Vereinbarung den 61-Jährigen vor Giuffres Klage schützt.

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Die 38-Jährige hat eine Zivilklage gegen den zweitältesten Sohn von Queen Elisabeth II. (95) angestrengt. Prinz Andrew soll die damals Minderjährige zwischen 1999 und 2002 auf Grundstücken des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein (1953-2019) sexuell missbraucht haben. Andrew weist die Vorwürfe zurück.

Andrew soll "besorgt" sein

Die Richterin erklärte laut "Guardian" nun in einer schriftlichen Anordnung, dass Prinz Andrew die alten Informationen einholen könne, um Argumente zu untermauern, dass die damalige Vereinbarung zwischen Virginia Giuffre und Jeffrey Epstein ihre Klage gegen den Royal unzulässig mache.

Am Montag hatte in New York die erste Vorverhandlung in der Causa Virginia Roberts Giuffre stattgefunden. Sie endete nach 30 Minuten ergebnislos. Dabei ging es nicht nur darum, ob die Klageschrift richtig zugestellt wurde. Andrews Verteidiger stellten die gesamte Legitimität des Prozesses infrage. Die Klägerin habe bereits vor Jahren eine außergerichtliche Vereinbarung unterschrieben, die Andrew und andere Beteiligte von aller juristischen Haftung freigesprochen haben soll, so die Anwälte.

Unterdessen berichtet "The Mirror", dass Prinz Andrew zunehmend besorgt sein soll. Ein angeblicher Insider erklärte demnach: "Es hat einen dramatischen Stimmungswandel gegeben." Der Royal soll befürchten, "dass dies viele Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern und möglicherweise Millionen von Pfund kosten könnte".

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  • Hundekrawatte am 17.09.2021 10:35 Uhr / Bewertung:

    Extrem widerwärtig, dass sich ein Sexualstraftäter derart lange einer gerichtlichen Aufarbeitung entziehen kann.

  • chgmuc am 17.09.2021 13:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hundekrawatte

    Bis zu einem Gerichtsurteil gilt er als unschuldig!

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