Pop-Star Rihanna von deutschem Nachbarn verklagt

Los Angeles (dpa) - Pop-Sängerin Rihanna (21) ist von ihrem deutschen Nachbarn in Los Angeles im Streit um sein Grundstück verklagt worden. Wie der Internetdienst «Tmz.com» berichtete, wirft der Design-Professor der Universität Los Angeles ihr rücksichtsloses Verhalten vor.
von  Abendzeitung
Popstar Rihanna ist Sternzeichen Fisch. Das Horoskop für das kommende Jahr verspricht ihr Begeisterungsfähigkeit und starke Gefühle.
Popstar Rihanna ist Sternzeichen Fisch. Das Horoskop für das kommende Jahr verspricht ihr Begeisterungsfähigkeit und starke Gefühle. © dpa

Los Angeles (dpa) - Pop-Sängerin Rihanna (21) ist von ihrem deutschen Nachbarn in Los Angeles im Streit um sein Grundstück verklagt worden. Wie der Internetdienst «Tmz.com» berichtete, wirft der Design-Professor der Universität Los Angeles ihr rücksichtsloses Verhalten vor.

In seiner Klage führt der gebürtige Frankfurter unter anderem Belästigung, unerlaubtes Betreten seines Grundstücks sowie Verletzung seiner Privatsphäre auf. Über die Höhe des von ihm geforderten Schadenersatzes wurde zunächst nichts bekannt.

In dem Streitfall geht es darum, dass Rihanna die Rasenfläche des Professors zum Parken für sich und ihre Gäste benutzt. Hin und wieder stelle sie ihre eigenen Autos stundenlang auf seinem Grundstück ab. Auch ihre Besucher benutzten seinen Rasen als Auffahrt zum Haus der Sängerin, so sein Vorwurf.

In einer zweiten Klage beschuldigt der Deutsche den Besitzer des Hauses, die Situation durch bauliche Veränderungen herbeigeführt zu haben. Diese ließen Rihanna, die das Anwesen in Los Angeles gemietet hat, kaum den Platz, um einen einzigen Wagen abzustellen, geschweige denn die ihrer Freunde. Dem Besitzer des Nachbarhauses hatte der Professor ursprünglich ein Wegerecht zugesichert, doch nach Rihannas Einzug sei die Parksituation für ihn nicht mehr tragbar, heißt es in der Klageschrift.

Weiterhin stößt sich der Frankfurter Designer an den Überwachungskameras, die der Pop-Star inzwischen anbringen ließ. Sie seien auf sein Grundstück gerichtet und störten damit seine Privatsphäre.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.