Polnisches Gericht: Polanski wird nicht an USA ausgeliefert

Auch 38 Jahre nach der ersten Anklage wegen eines Sexualverbrechens darf Polen den Filmemacher Roman Polanski nicht an die USA ausliefern.
(mpr/spot) |
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Krakau - Das Bezirksgericht Krakau lehnte am Freitag einen Antrag der USA auf Auslieferung des Regisseurs Roman Polanski (82, "Venus im Pelz") ab, wie unter anderem die "New York Times" berichtet. Grund für den Antrag ist ein Haftbefehl wegen eines Sexualverbrechens: Polanski wird vorgeworfen, 1977 im Haus von Jack Nicholson (78, "Die Wutprobe") sexuellen Kontakt mit einem 13-jährigen Mädchen gehabt zu haben.

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Jüngstes Kapitel in einem 38 Jahre alten Rechtsstreit

 

Am Vorabend der Urteilsverkündung im Jahr 1978 floh Polanski aus den USA. Die Entscheidung des polnischen Gerichts zugunsten des in Paris geborenen Filmemachers ist das vorläufige Ende des jüngsten Kapitels in dem seit 38 Jahren andauernden Rechtsstreit. Der 82-Jährige besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft.

 

 

 

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