Persönlichkeitsrechte von Bohlen und Ernst August verletzt?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist die letzte Instanz für Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover. Die beiden Promis sehen ihre Persönlichkeitsrechte durch eine ironische Werbung verletzt.
von  dpa
Ernst August Prinz von Hannover und Dieter Bohlen fühlen sich von zwei alten Werbeplakaten für die Zigarettenmarke "Lucky Strike" verunglimpft.
Ernst August Prinz von Hannover und Dieter Bohlen fühlen sich von zwei alten Werbeplakaten für die Zigarettenmarke "Lucky Strike" verunglimpft. © dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist die letzte Instanz für Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover. Die beiden Promis sehen ihre Persönlichkeitsrechte durch eine ironische Werbung verletzt.

Straßburg - Der Musikproduzent Dieter Bohlen (61) und Ernst August Prinz von Hannover (60) haben ihre Beschwerde über unerlaubte Werbung mit ihren Namen bis auf die europäische Ebene getragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will darüber am Donnerstag (10:00) entscheiden.

Es geht um Schadensersatzklagen der beiden Prominenten wegen einer satirisch-spöttischen Werbekampagne für die Zigarettenmarke "Lucky Strike" in den Jahren 2000 und 2003. Eine Anzeige enthielt eine ironische Anspielung ("Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher") auf ein 2003 erschienenes Buch Bohlens, das nach Klagen Prominenter mit einigen geschwärzten Passagen erschien. Eine andere Anzeige nahm satirisch Bezug auf Medienberichte, wonach Prinz Ernst August von Hannover 1998 und 2000 in tätliche Auseinandersetzungen verwickelt gewesen sei. Abgebildet war eine eingedrückte Zigarettenschachtel "Lucky Strike" mit der Textzeile: "War das Ernst? Oder August?"

Beide Beschwerdeführer sahen sich von den Anzeigen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ihre Klagen 2008 abgewiesen. Die Einwilligung des Prominenten sei in dem Fall unnötig, da sich die Anzeige "in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt", hieß es in dem ablehnenden BGH-Urteil. Vor dem EGMR machen beide Kläger geltend, das BGH-Urteil habe ihr Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens verletzt.

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