"Ohne Beanstandungen": Reststrafe von Uli Hoeneß wurde erlassen

Uli Hoeneß ist seit dem 1. März ganz offiziell wieder ein freier Mann. Dem Bayern-Präsidenten wurde die zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe erlassen.
(stk/spot) |
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Auf freiem Fuß ist der straffällig gewordene Uli Hoeneß (67, "Hoeneß: Die Biografie") schon seit dem 29. Februar 2016. Bis vor Kurzem war es aber eine Freiheit auf Bewährung. Doch weil er laut des Landgerichts Augsburg "die Ende Januar 2019 abgelaufene dreijährige Bewährungszeit ohne Beanstandungen durchgestanden hat", wurde dem Präsidenten des FC Bayern Münchens nun "die zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe erlassen". Der Entschluss sei bereits rechtskräftig.

Hier gibt es das Buch "Uli Hoeneß und die Steuern: Reaktionen im Skandalfall"

Die Entscheidung sei die normale Folge einer abgelaufenen Bewährungszeit, "wenn weder gegen gerichtliche Auflagen verstoßen noch neue Straftaten begangen wurden". Ursprünglich war Hoeneß 2014 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vom Landgericht München II zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wegen guter Führung kam er aber schon nach 14 Monaten frei.

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