Niederländer Joost Klein wird von ESC-Finale ausgeschlossen

Der niederländische Sänger Joost Klein ist vom ESC-Finale ausgeschlossen worden. Der Grund sind Ermittlungen der Polizei gegen den Künstler.
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Joost Klein darf nicht beim ESC-Finale singen.
Joost Klein darf nicht beim ESC-Finale singen. © ddp/DPPA

Der niederländische Künstler Joost Klein (26) wird nicht am Finale des diesjährigen Eurovision Song Contest teilnehmen. Das gab der Veranstalter, die European Broadcasting Union (EBU), in einem Statement bekannt. In der Erklärung heißt es weiter, die schwedische Polizei habe die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach dem Auftritt des Musikers im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht.

Kein anderer Künstler beteiligt

Während das juristische Verfahren seinen Lauf nehme, wäre es für Klein nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen, so die EBU. Außerdem erklären die ESC-Verantwortlichen: "Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren."

"Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und sind bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten", fügt die EBU in ihrer Erklärung hinzu. "In Anbetracht dessen wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln betrachtet." Das Finale des 68. Eurovision Song Contests, das am heutigen Abend (11. Mai) im schwedischen Malmö stattfindet, werde nun mit 25 Beiträgen über die Bühne gehen. Sänger Isaak (29) aus Minden geht mit "Always on the Run" bereits als Dritter an den Start.

Klein fehlte bei einer Probe am Freitag

Der Skandal rund um den Niederländer Joost Klein beschäftigt Fans und Verantwortliche des Musikwettbewerbs schon seit Stunden. Bei der Einlaufprobe am Freitagmittag war Klein noch mit von der Partie. Bei der anschließenden Durchlaufprobe fehlte der Musiker, der mit dem Song "Europapa" antreten wollte, bereits.

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  • Der AndiChrist am 11.05.2024 14:22 Uhr / Bewertung:

    Sehr gut. Antisemiten darf man keine Öffentlichkeit bieten.

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