Nena darf ihren Hund nicht mehr ausführen

Bittere Nachricht für Popstar Nena (55, "Das ist nicht alles"): Wie das Bezirksamt Wandsbek auf Nachfrage der Nachrichtenagentur spot on news bestätigte, ist gegen Nena ein Ausführverbot für einen ihrer Hunde ausgesprochen worden. Eine Sprecherin gab an, dass die Sängerin gegen § 7 und 8 des Hamburger Hundegesetzes verstoßen habe. Das Verbot beschränke sich nur auf Nena selbst, andere dürften den Hund weiterhin führen.
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In § 7 des Gesetzes wird geregelt, dass Hunde so zu führen sind, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. § 8 setzt hingegen eine generelle Anleinpflicht außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums durch. Angeblich soll Nena ihre Hunde beim Joggen unangeleint gelassen haben.
Zwei Verfahren wegen Jagwilderei gegen die Sängerin wurden unterdessen jedoch eingestellt: Wie die Oberstaatsanwältin Nana Frombach (48) der "Bild" berichtete, wurden die Vorwürfe mangels hinreichenden Tatverdachts fallen gelassen. Zuvor waren in einem Waldgebiet nahe des Wohnortes der Künstlerin zwei Rehe am Hals gebissen worden.