Nach dem Tod von Udo Jürgens - seine Kinder streiten ums Erbe

München / Zürich - Das hat Udo Jürgens (1934-2014, "Der Mann ist das Problem") sicher nicht gewollt: Unter seinen Hinterbliebenen ist ein Streit um das Erbe des Sängers ausgebrochen. In seinem Testament hatte Jürgens nach Schweizer Erbrecht seine beiden ehelichen Kinder John und Jenny Jürgens sowie seine letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz als Erben benannt, wie John Jürgens der Zeitschrift "Bunte" erklärte. Außerdem seien die unehelichen Töchter Sonja Jürgens und Gloria Burda "Vermächtnisnehmerinnen". Anders als die Erben haben sie damit kein Mitspracherecht bei der Verwaltung des Nachlasses.
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Die meisten Erben können mit dem Testament gut leben
John Jürgens zufolge sei das Erbe gerecht verteilt: "Jeder kennt seine Quote und ich kann mit der Entscheidung meines Vaters sehr gut leben", sagte er der Zeitschrift weiter. "Man könnte im Prinzip sagen, dass Udo sein Vermögen in etwa durch fünf geteilt hat, seine vier Kinder und seine Lebensgefährtin. Er war da sehr fair und gerecht."
Nur eine ist mit dem Arrangement offenbar nicht einverstanden: "Meine Halbschwester Gloria hat Einsprache gegen die Erteilung des Erbscheines erhoben, was zur Folge hat, dass der Nachlass blockiert ist", erklärte John Jürgens. Da zudem Einspruch gegen Udo Jürgens' Bruder Manfred Bockelmann und Werner Weber als Testamentsvollstrecker eingereicht wurde, stehe der gesamte Nachlass nun unter amtlicher Erbschaftsverwaltung.
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Höhe des Nachlasses noch unbekannt
Bis die Streitigkeiten geklärt sind, hat damit keine der Parteien Zugriff auf das Erbe. Wie groß der Nachlass überhaupt ist, sei dabei laut John Jürgens noch unbekannt, "weil die immateriellen Werte wie Songs, Rechte etc. noch bewertet werden müssen. Was ist denn zum Beispiel ein Lied wie 'Griechischer Wein' wert? Wer weiß das? Wir haben alle noch keine Zahlen, wir wissen nur, wer auf wie viel Prozent des Erbes Anspruch hat."