Nach Alk-Unfall: "Lindenstraßen"-Benny drohen hohe Strafen

Sollten sich die Vermutungen bestätigen, dass Schauspieler Christian Kahrmann am Dienstag mit seinen zwei Töchtern stark alkoholisiert gegen einen Baum gefahren ist, dann drohen dem "Lindenstraßen"-Star deftige Strafen.
(mpr/spot) |
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Wenn ein Straßenverkehrsteilnehmer 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat, ist er laut dem Gesetz und dem Münchner Verkehrs- und Strafrechtsanwalt Rudolf Saebel "absolut fahruntüchtig - sei es eine Nonne oder ein Bierfahrer." Oder eben Schauspieler Christian Kahrmann (43), der ehemalige Darsteller des Benny Beimer in der "Lindenstraße". Auch wenn seine Identität bisher nicht durch die Polizei bestätigt wurde, hat die Nachrichtenagentur spot on news Experte Saebel dazu befragt, welche Strafen dem Schauspieler drohen würden, sollte er der 43-Jährige sein, der laut einer Pressemitteilung der Polizei Berlin am Dienstag um 14.45 Uhr mit 1,5 Promille und seinen zwei Töchtern an Bord in Berlin-Charlottenburg gegen einen Baum gefahren ist.

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Es handelt sich um eine sogenannte Straßenverkehrsgefährdung nach §315c StGB. Aber nicht nur: Seine beiden Töchter Madita Chloé (8) und Elsa Julie (5) mussten laut Polizeimeldung "zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben, während der Fahrer es nach einer ambulanten Behandlung wieder verlassen konnte." Saebel: "Zusätzlich handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung nach §229 StGB in zwei Fällen". Der Gesetzestext führt einen Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe an.

Der Unfall sei sein erster Unfall überhaupt gewesen, beteuerte Kahrmann der "Bild"-Zeitung. Andere Verkehrsteilnehmer seien nicht zu Schaden gekommen. "Vielleicht hat er schon mit seinem Anwalt gesprochen", sagt Saebel. Denn das Gesetz macht tatsächlich erhebliche Unterscheide zwischen Erst- und Wiederholungstätern: "Wenn er sich noch nichts zuschulden kommen hat lassen, dann stehen zwischen 60 und 90 Tagessätze Geldstrafe zur Debatte." Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach seinen Einkünften. "Wenn er also zum Beispiel 6.000 Euro bereinigte Einkünfte im Monat haben würde, dann wären das 200 Euro am Tag und bei 80 Tagessätzen 16.000 Euro Geldstrafe."

Außerdem werde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und er bekomme eine Sperrfrist, die sich je nach Bundesland unterscheide: "Etwa elf bis zwölf Monate bei einem Ersttäter." Nach Ablauf dieser Sperrfrist müsse er die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. "Dabei ist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ab 1,6 Promille obligatorisch, kann aber auch schon früher angeordnet werden", macht Saebel klar. Und betont: "Die Sache muss sehr ernst genommen werden." Solange es keine 90 Tagessätze sondern weniger seien und es sich tatsächlich um einen Ersttäter handele, tauche die Verurteilung auch nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf. "In dem Fall könnte er sich als nicht vorbestraft bezeichnen."

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