Mills fürchtet um Sicherheit der Tochter

Über ihre Abfindung ist sie «sehr zufrieden», den Wunsch nach Geheimhaltung hat Heather Mills vor Gericht nicht durchsetzen können. Die Veröffentlichung der Scheidungsdetails sei «zutiefst verstörend», sagte ihr Berater.
Gegen den Willen von Heather Mills wird ihr Scheidungsurteil gegen Ex-Beatle Paul McCartney doch mit allen Einzelheiten veröffentlicht. Der Londoner Familienrichter Hugh Bennett wies am Dienstag einen entsprechenden Antrag des früheren Models zurück. Die Veröffentlichung wurde noch im Laufe des Dienstags erwartet. Mills und McCartney waren am Montag knapp sechs Jahre nach ihrer Hochzeit geschieden worden. Mills erhält eine Abfindung von gut 31 Millionen Euro.
22.000 Euro für jeden Tag der Ehe
Mills wollte mit dem Antrag nach eigenen Angaben ihre gemeinsame vierjährige Tochter Beatrice schützen. Die Regelungen über deren Unterhalt sollten demnach nicht «breitgetreten» werden. «Frau Mills glaubt, dass ihre Tochter (durch die Veröffentlichung) einer wirklichen Gefahr ausgesetzt ist. Das ist zutiefst verstörend», sagte ihr Berater David Rosen in London. Über die Einzelheiten der Ehe sowie zu den in dem Verfahren gemachten Angaben müssen beide Seiten jedoch Stillschweigen bewahren. Das hatte am Montag der Scheidungsrichter geurteilt. Der 65-Jährige Musiker und das 25 Jahre jüngere Ex-Model hatten 2002 geheiratet. Vier Jahre später trennte sich das Paar und lieferte sich seither einen erbitterten Streit über die Details der Scheidung. Mills hatte zunächst die doppelte Abfindungssumme von McCartney gefordert, nun erhält sie für jeden Tag, den sie mit dem Ex-Beatle verheiratet war, 22.000 Euro. Weiter muss McCartney die gemeinsame Tochter Beatrice mit rund 45.000 Euro im Jahr unterstützen sowie Kindermädchen und Schulgebühren der Vierjährigen zahlen. Sie sei mit der Abfindung «sehr, sehr, sehr zufrieden», sagte Mills nach dem Gerichtstermin. Das Gesamtvermögen des Musikers wird auf eine Milliarde Euro geschätzt. (nz/dpa/AP)