Michael Jackson einigt sich mit Scheich
LONDON - Der Auftritt vor Gericht bleibt dem einstigen «King of Pop» erspart: Kurz vor seiner geplanten Zeugenaussage in London hat Popstar Michael Jackson (50) einen Vertragsstreit mit einem arabischen Scheich doch noch beigelegt.
Die Parteien hätten sich außergerichtlich geeinigt, daher werde Jackson nicht im Zeugenstand erscheinen, wie eine Sprecherin des Sängers mitteilte. Jackson war vom Sohn des Königs von Bahrain, Abdullah bin Hamad al-Chalifa, wegen Vertragsbruchs verklagt worden. «Jacko» soll «Vorauszahlungen» von sieben Millionen Dollar (5,5 Millionen Euro) nicht beglichen haben. Einzelheiten der Einigung teilten die Streitparteien nicht mit.
Es wäre die wohl spektakulärste Zeugenaussage des Jahres für die Londoner Justiz gewesen. Wegen des Ansturms von Fans und Presse hatte das Gericht sogar Eintrittskarten verteilt. Und während sich wenige Tage zuvor Pop-Queen Madonna und ihr Ehemann Guy Ritchie bei ihrer Scheidung noch ganz undramatisch von ihren Anwälten vertreten ließen, war Jackson schon fast im Flugzeug Richtung London-Heathrow, als ihn seine juristischen Berater zurückhielten.
Mit der Einigung geht der Musiker, der mit «Thriller» 1982 das bislang erfolgreichste Album herausgebracht hatte, neugierigen Blicken aus dem Weg. Vor allem der Gesundheitszustand Jacksons hatte Fans spekulieren lassen, in welcher Verfassung er vor Gericht erscheinen würde. Die Neugier hatten nicht zuletzt Jacksons Anwälte angeheizt: Ursprünglich hatten sie beantragt, dass ihr Mandant wegen seiner angegriffenen Gesundheit die Aussage per Video aus den USA machen dürfe. Erinnerungen an Fotos aus dem Sommer wurden wach, auf denen Jackson mit Gesichtsschutz, Pantoffeln und Schlafanzughose in einem Rollstuhl abgelichtet wurde.
Der Antrag auf Video-Aussage wurde zurückgezogen, als die Ärzte Jackson grünes Licht für die Reise nach London gaben. Die «Daily Mail» zitierte am Montag Mitglieder des Jackson-Teams, wonach der 50- Jährige zum Gerichtstermin in einem Anzug und ohne Rollstuhl oder Maske erscheinen wollte, um die Beschuldigungen des Scheichs zurückzuweisen.
Ausgangspunkt der Londoner Gerichtsverhandlung wegen Vertragsbruchs war ebenfalls ein Prozess. Als Jackson im Jahr 2005 in einem groß angelegten Verfahren in den USA vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen wurde, zog er sich ins Golfemirat Bahrain zurück. Scheich al-Chalifa hatte ihn und seine drei Kinder dorthin eingeladen. Nach Angaben seines Anwalts hatte der Scheich, der schon immer ein großer Jackson-Fan war, Schulden des einstigen Megastars beglichen und dessen Gerichtskosten in Millionenhöhe bezahlt. Außerdem bot der Scheich Jackson an, ihm dabei zu helfen, seine Karriere wieder anzukurbeln - auch mit selbst geschriebenen Liedern.
Im Gegenzug habe Jackson Zusagen für eine Platte, eine Autobiografie und eine Musical-Produktion gemacht, später aber nicht eingehalten. Jackson hatte zu Prozessbeginn mitteilen lassen, die Zahlungen seien ein «Geschenk» gewesen, es habe keine gültige Abmachung über einen Vertrag gegeben. Der Fall basiere auf «Fehlern, Fehlinterpretationen und unzulässiger Einflussnahme». (dpa)
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