Marcus Prinz von Anhalt: Drei Jahre Haft bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Marcus Prinz von Anhalt zu drei Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung bestätigt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Marcus Prinz von Anhalt im vergangenen Jahr im Gerichtssaal des Landgerichts in Augsburg.
dpa Marcus Prinz von Anhalt im vergangenen Jahr im Gerichtssaal des Landgerichts in Augsburg.

Augsburg - Wie das Augsburger Landgericht mitteilte, habe der BGH die Revision des 50-Jährigen verworfen. Der Bordellbesitzer und selbst ernannte Protzprinz war vor knapp einem Jahr in Augsburg verurteilt worden (AZ berichtete), weil er seine privaten Luxusautos wie Rolls Royce von der Steuer abgesetzt hatte.

Dies war bereits die zweite Verhandlung in Augsburg in dieser Sache. Das erste Urteil von 2015 zu vier Jahren Gefängnis hatten die Bundesrichter aus Karlsruhe noch kassiert und den Fall nach Augsburg zurückverwiesen. Bei dem neuen Schuldspruch hatte der BGH nun keine Einwände.

Prinz Marcus von Anhalt: "Deshalb unterstütze ich die AfD"

Anhalt hatte wegen der Vorwürfe bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Da er somit bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat, kann es gut sein, dass der 50-Jährige nicht mehr ins Gefängnis muss. Er ist derzeit auf freiem Fuß. Über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung werde die Strafkammer, die den Prinzen verurteilt hat, später entscheiden, erklärte Landgerichtssprecher Claus Pätzel.

Der durch zahlreiche Fernsehauftritte bekannte Rotlicht-Unternehmer wurde als Marcus Eberhardt geboren. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.