Liliana Matthäus muss nicht ins Gefängnis

Im Februar soll Liliana Matthäus mit der Kreditkarte ihres damaligen Lovers für mehrere tausend Euro geshoppt haben. Dieser verklagte sie daraufhin wegen Diebstahls. Nun wurde die Anklage gegen das It-Girl fallen gelassen.
von  (mst/spot)

Die Klage gegen It-Girl Liliana Matthäus (27) wegen "schweren Diebstahls" ist vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft hat am Manhattan Criminal Court in New York die Klage gegen die gebürtige Ukrainerin am Dienstag abgewiesen, berichtet das US-Blatt "New York Post". Liliana wurde im April dieses Jahres verhaftet, weil sie angeblich die Kreditkarte ihres damaligen Freundes Michael Hadjedj unerlaubt mit rund 4000 Euro für Kleidung und Flugreisen belastet hätte.

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Ihr Verteidiger Alexio Spiro sagte: "Es war eine schwere Zeit für Ms. Matthäus, weil sie nicht nur für ein schweres Verbrechen angeklagt wurde, das sie nicht begangen hat, sondern auch stark unter der medialen Berichterstattung über die Klage gelitten hat."

 

 

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Aus der Gerichtsakte geht hervor, dass Liliana zwar die Ausgaben mit der Kreditkarte tätigte, um damit angeblich beim Luxus-Kaufhaus Bergdorf Goodman zu shoppen und mit einem anderen Mann nach Europa zu fliegen. Jedoch behauptet sie, dass sie dafür die ausdrückliche Erlaubnis hatte. Damit ist das Model zwar ihre größten Sorgen los, doch peinlich bleibt der Vorfall allemal, schließlich wurde sie öffentlich in Handschellen gelegt und ihr drohten bis zu sieben Jahre Haft. Vor Gericht ist die 27-Jährige nicht erschienen.

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