Konzert von Marlene Dietrich: Youtube-Zoff in München
Ein Streit um Filmaufnahmen von Marlene Dietrich auf Youtube ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München in eine neue Runde gegangen.
München - Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor ein früheres Urteil in weiten Teilen aufgehoben (Az. I ZR 43/14), damit war das OLG erneut am Zug (6 U 3515/12). Eine Entscheidung fiel nach Gerichtsangaben allerdings noch nicht. Das Urteil soll am 6. April verkündet werden.
In dem Streit geht es um Videoclips, die in der Vergangenheit auf Youtube abrufbar waren und die "die Dietrich" unter anderem bei einem Konzert in London 1972 zeigen. Dagegen ging die Gesellschaft mit Sitz in München vor, die für den Schutz der Persönlichkeit und des Lebenswerks der gebürtigen Berlinerin eintritt, die 1992 gestorben war und in ihrer Geburtsstadt beigesetzt wurde.
Das OLG hatte in Deutschland unter anderem darum keine Urheberrechte verletzt gesehen, weil die Sängerin bei dem Auftritt schon US-Bürgerin gewesen sei. Der Bundesgerichtshof sah das anders: Laut BGH genießt Dietrich aufgrund internationaler Abkommen aber die gleichen Rechte wie jeder deutsche Künstler heutzutage. Demnach wären die Aufnahmen geschützt.