Klage gegen Beyoncé und Jay Z abgewiesen

Kurz vor Weihnachten können Beyoncé (34, "Flawless") und Ehemann Jay Z (46, "I Wanna Rock") mit einem leidigen Thema abschließen...
(rba/spot) |
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Die Klage der ungarischen Sängerin Mitsou (43) wurde vom Gericht in New York abgewiesen, wie die "New York Post" berichtet.

Mitsou beschuldigte die Musiker ihren Gesang ohne Einverständnis verwendet zu haben. Ihre technisch veränderte Stimme ist zu Beginn der Single "Drunk in Love" aus dem Jahr 2013 zu hören, das Video zum Song wurde auf YouTube mehr als 236 Millionen Mal geklickt. Mitsou forderte Schadensersatz für den "nicht wieder gutzumachenden Schaden und emotionalen Stress".

Auf Clipfish können Sie sich alle Musikvideos von Beyoncé ansehen

Die Klage wurde abgewiesen, da das Vorgehen von Beyoncé und Jay Z kein zivilrechtliches Vergehen darstellt.

Wäre Mitsous Stimme für Werbung verwendet worden, sähen die Konsequenzen anders aus, doch das "Zivilrecht sei nicht auf Werke anzuwenden, die dem literarischen und künstlerischen Ausdruck" dienen. Da hat das Power-Pärchen ja noch einmal Glück gehabt.

 

 

 

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