Kevin Spacey steht noch diese Woche in London vor Gericht

Kevin Spacey ist wegen sexueller Übergriffe in vier Fällen angeklagt. Am Donnerstag soll der Schauspieler in London vor Gericht erscheinen.
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Kevin Spacey muss sich mehreren Vorwürfen wegen sexueller Übergriffe stellen.
Kevin Spacey muss sich mehreren Vorwürfen wegen sexueller Übergriffe stellen. © Yannik Bikker/Shutterstock.com

Kevin Spacey (62) erwartet offenbar ein Gerichtsprozess in London: Wie die Metropolitan Police am Montagabend mitgeteilt hat, wurde Spacey wegen vierfacher sexueller Nötigung von drei Männern angeklagt. Zudem wird ihm vorgeworfen, eine Person ohne Zustimmung zu sexuellen Handlungen verleitet zu haben. Am Donnerstag (16. Juni) soll der Schauspieler um 10 Uhr vor dem Westminster Magistrates Court, einem Gericht in London, erscheinen.

Zuvor hatte die Strafverfolgungsbehörde Crown Prosecution Service die gesammelten Beweise der Metropolitan Police überprüft und anschließend Anklage erhoben. Zu den sexuellen Übergriffen soll es demnach im März 2005 und August 2008 in London sowie im April 2013 in Gloucestershire gekommen sein. Der Mann, der Spacey des sexuellen Übergriffs im August 2008 beschuldigt, wirft ihm auch vor, ihn im gleichen Monat zu sexuellen Handlungen ohne Zustimmung gedrängt zu haben.

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Kevin Spacey will seine Unschuld beweisen

Ende Mai war gegen den Schauspieler Strafanzeige gestellt worden. Spacey teilte daraufhin über seinen Sprecher in der US-Show "Good Morning America" mit, dass er, "sobald dies machbar ist, freiwillig in Großbritannien erscheinen und mich gegen diese Vorwürfe verteidigen" werde. Der 62-Jährige sei "zuversichtlich, dass dies meine Unschuld beweisen wird". Grundsätzlich sei er jedoch "enttäuscht über die Entscheidung", dass die Anschuldigungen überhaupt vor einem Gericht in London landen werden.

Spacey war von 2004 bis 2015 künstlerischer Leiter des Old Vic Theatre in London. Zahlreiche Männer hatten den Schauspieler ab 2017 im Zuge der #MeToo-Debatte beschuldigt, sexuell übergriffig geworden zu sein.

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