Karl Dall: "Ich bin total happy"

Der 73-jährige Komiker ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen – doch sein Image hat gelitten.
Zürich - Er hat mit einem Freispruch gerechnet. Trotzdem lächelt Komiker Karl Dall vor Gericht nicht, als das Urteil am späten Dienstagabend in Zürich verkündet wird und endlich klar ist: Er ist von den Vergewaltigungsvorwürfen der Schweizer Journalistin freigesprochen. Letztendlich fehlten dem Richter schlicht und einfach die Beweise. Die Aussagen der Journalistin waren nicht glaubhaft genug.
Erst beim Verlassen des Gebäudes wirkt der 73-Jährige erleichtert und sagt Medien: „Ich bin total happy“. Was er an diesem Abend macht, wird er gefragt. „Besaufen“ wolle er sich nicht, so seine saloppe Antwort. Wenn aber doch – dann sollte es eine gute und teure Flasche Rotwein sein. Ob das eine bewusste Anspielung an den besagten Abend ist, an dem er auch mit der Klägerin Rotwein getrunken haben soll? Eines wird damit jedenfalls schon jetzt klar: Ganz unbeschadet kommt der Komiker auch nach dem Freispruch nicht davon. Ein seltsamer Beigeschmack bleibt, das Image ist angekratzt. Nicht zuletzt haben die schmutzigen Details vor Gericht dafür gesorgt, dass Karl Dall nicht mehr nur als lustiger Sympathieträger wahrgenommen werden dürfte. Unter anderem wurden peinliche E-Mails von ihm an Anja-Maria S. vorgelesen. Die Journalistin hatte aber auch heimlich Tonaufnahmen von ihm gemacht. Darauf sagt er zum Beispiel, dass sie eine „Granate im Bett“ sei. Er wiederum behauptete, sie habe ihn zu dieser Aussage genötigt.
Für die Journalistin hat die Tonaufnahme ein juristisches Nachspiel
Diese heimliche Aufnahme wird nun rechtliche Konsequenzen für die Journalistin haben, wie gestern bekanntwurde. Zudem bekommt der Komiker eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Franken (rund 8300 Euro), weil er bei der Festnahme im vergangenen Jahr vier Tage in Untersuchungshaft bleiben musste. Den Image-Schaden kann Geld allerdings nicht beheben. Häme muss sich Dall etwa auf sozialen Netzwerken gefallen lassen. Etwa twittert ein User auf dem Kurznachrichtendienst: „Wenn nicht nur Karl Dalls Auge so schlaff ist, plädiere ich auch auf Freispruch.“ Oder: „Das hätte für ihn auch ins Auge gehen können, also ins andere.“
Besonders schwer sind die Vorwürfe auch für Dalls Familie. Seit 1971 ist er mit seiner Frau Barbara verheiratet. Gemeinsam haben sie die Tochter Janina. Sie lebt als Stuntfrau in Kanada und kommentierte den Freispruch ihres Vaters im Internet via Twitter mit den Zeilen: „Überglücklich mit Grüßen aus Canada an Opa Karl. Love Tochter Janina & Nelina.“
Auch Dall selbst hatte vor Gericht gesagt, wie sehr die Vorwürfe seine Familie belastet haben: „Seit gut einem Jahr mache ich das Schlimmste durch, was jemandem und seiner Familie passieren kann.“ Nach diesem quälenden Jahr fiel schon nach einem Prozesstag die Entscheidung. Das ist in der Schweiz so üblich, wie ein Rechtsexperte gegenüber Medien kommentierte. Denn in der Schweiz werden etwa Zeugenaussagen und ähnliches bereits im Vorfeld erledigt. Der eigentliche Prozess geht dann schnell über die Bühne.