Kachelmann und Ex-Geliebte gehen aufs Ganze
Frankfurt/Main - Am 26. Juni werde der Zivilprozess vor dem Frankfurter Landgericht weitergehen, sagte der Vorsitzende Richter Richard Kästner am Mittwoch nach einer rund einstündigen Verhandlung hinter verschlossenen Türen.
Kästner hatte Zuhörer und Journalisten nach wenigen Minuten ausgeschlossen, weil auch Dinge aus dem intimen Leben zur Sprache kommen könnten. Allerdings war der Ansturm diesmal eher gering.
Der Schweizer Wettermoderator selbst war aus Termingründen verhindert. Seine Anwälte Johann Schwenn und Ann Marie Welker vertraten ihn. Kachelmanns frühere Geliebte Claudia D. erschien in Begleitung ihres Anwalts Manfred Zipper - wie beim ersten Termin mit großer Sonnenbrille und locker zusammengebundenem blondem Haar. Sie trug eine schwarze Lederjacke und ein schwarzes Tuch und wirkte entspannt. Sie ließ sich schon eine Viertel Stunde vor Verhandlungsbeginn bereitwillig im Gerichtssaal fotografieren.
Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierte etwa ein Dutzend Frauen gegen eine "Opfer-Industrie". Auf gelben Warnwesten protestierten sie unter anderem gegen eine "Vergewaltigungs-Kultur". In Anspielung auf das Unwort des Jahres war auf einem Plakat: "Vorsicht: "Opfer-Abo-Falle"" zu lesen.
Kachelmann verlangt in dem Zivilprozess von Claudia D. mehr als 13 000 Euro für Sachverständigengutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen den Vorwurf der Vergewaltigung verteidigt hatte. Das Strafverfahren endete 2011 mit einem Freispruch vor dem Landgericht Mannheim. Das Gericht war nicht von Kachelmanns Schuld überzeugt und urteilte nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".
Ein erster Gütetermin in dem Zivilverfahren um Schadenersatz vor dem Frankfurter Landgericht war Ende Oktober gescheitert. Anders als in seinem Strafprozess muss Kachelmann nun beweisen, dass seine Ex-Freundin gelogen hat.
Nach Darstellung von Claudia D.s Anwalt Zipper standen auch am Mittwoch die Forderungen beider Seiten unvereinbar gegenüber. "Kachelmann möchte unbedingt, dass der Vorwurf der Vergewaltigung zurückgenommen werden soll", sagte Zipper. Dies habe seine Mandantin zurückgewiesen. Sie habe erreichen wollen, dass er sich von seinen Schadenersatzforderungen distanziert. Beide Seiten seien bei ihren Positionen geblieben, so dass das Verfahren nun seinen normalen Gang nehme. Kachelmanns Anwälte äußerten sich nicht.
- Themen:
- Jörg Kachelmann