Kachelmann: Staatsanwaltschaft will Revision

Die Staatsanwaltschaft Mannheim will gegen den Freispruch von Wettermoderator Jörg Kachelmann Revision einlegen.
dapd |
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Die Staatsanwaltschaft Mannheim will gegen den Freispruch von Wettermoderator Jörg Kachelmann Revision einlegen.

Mannheim - Der offizielle Beschluss soll jedoch nicht vor Montag fallen, wie die Pressestelle der Ermittlungsbehörde ergänzend mitteilte. Gattner begründete den Schritt damit, dass die Staatsanwaltschaft nur bei Einlegung einer Revision eine vollständige schriftliche Urteilsbegründung erhalte.

Der Schweizer war am Dienstag vom Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Indizien reichten nach Ansicht der Kammer nicht aus. Allerdings war das Landgericht auch nicht von der Unschuld des 52-Jährigen überzeugt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe beantragt. Nach den Vorschriften müssen die Ermittler innerhalb einer Woche entscheiden, ob sie gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Zu diesem Zeitpunkt liegen die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vor. Das schriftliche Urteil wird erst in den nächsten drei Monaten abgefasst. Erst danach muss die Revision schriftlich begründet werden.

 


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