Kachelmann: Anwalt rechnet nicht mit Freilassung am Mittwoch

Deutschlands bekanntester TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann kämpft gegen den Vorwurf der Vergewaltigung und um seine Freiheit: Der Haftprüfungstermin am Amtsgericht Mannheim zieht sich in den Nachmittag.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Claudia Kleinert moderiert zunächst statt Jörg Kachelmann das Wetter
dpa/ddp Claudia Kleinert moderiert zunächst statt Jörg Kachelmann das Wetter

HAMBURG - Deutschlands bekanntester TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann kämpft gegen den Vorwurf der Vergewaltigung und um seine Freiheit: Der Haftprüfungstermin am Amtsgericht Mannheim zieht sich in den Nachmittag.

Das Amtsgericht Mannheim hat am Mittwoch darüber beraten, ob der ARD-Moderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft bleiben muss. Nach Angaben seiner Anwälte wollte der seit Samstag inhaftierte 51-jährige Schweizer bei dem Haftprüfungstermin eine „umfassende“ Aussage zu den Vorwürfen machen. Kachelmann bestreitet demnach, dass er die Frau, die ihn angezeigt hat, vergewaltigte.

Laut Staatsanwaltschaft beschuldigt sie ihn, sie Anfang Februar nach einem Beziehungsstreit in ihrer Wohnung im Rhein-Neckar-Kreis gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Kachelmann bezeichnet sich jedoch in einer Presseerklärung als unschuldig; seine Anwälte Ralf Höcker und Reinhard Birkenstock bezeichneten die Vorwürfe der Frau als „frei erfunden“. Deren Rechtsanwalt Thomas Franz widersprach ihnen: „Die Verletzungen und die Vergewaltigung wurden bei einer Untersuchung in der Gerichtsmedizin auch festgestellt“, sagte er.

Birkenstock rechnete vor dem Haftprüfungstermin nicht damit, dass sein Mandant Kachelmann am Mittwoch aus der Untersuchungshaft freikäme. Er sagte im Sender N24, es sei kein Haftprüfungstermin, daher sei auch nicht damit zu rechnen, dass er bereits vorläufig auf freien Fuß gesetzt werden könnte.

„Es ist heute ein Vernehmungstermin“, sagte der Kölner Jurist. Dagegen hatte die Mannheimer Staatsanwaltschaft am Dienstag mitgeteilt, auf Antrag der Verteidigung habe das Amtsgericht Mannheim Mittwoch um 10.30 Uhr als Termin zur mündlichen Haftprüfung bestimmt. Das Gericht werde prüfen, ob der dem Haftbefehl zugrunde liegende dringende Tatverdacht der Vergewaltigung und der Haftgrund der Fluchtgefahr weiterhin bestehe.

Birkenstock kritisierte: „Man ist in Deutschland, wenn ein solcher Verdacht an einem hängt, schnell verhaftet. Die Enthaftung dauert in der Regel länger.“ Der Rechtsanwalt fügte hinzu: „Aber wenn Herr Kachelmann heute seine Sicht der Dinge darstellt, wird sicherlich bei der Objektivität der Staatsanwaltschaft dort und auch bei Gericht neu nachgedacht. Und es wird alles überprüft werden, was Herr Kachelmann der Justiz mitzuteilen hat.“

DAPD

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.