Justin Bieber reicht Verleumdungsklage ein

Er fordert eine Entschädigung in Millionenhöhe: Justin Bieber wehrt sich gerichtlich gegen Missbrauchsvorwürfe.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Sänger Justin Bieber im Tape-Nachtclub in London im Februar 2020.
Yui Mok/PA Wire/dpa/dpa Sänger Justin Bieber im Tape-Nachtclub in London im Februar 2020.

Los Angeles - Popstar Justin Bieber ("Sorry") hat nach Vorwürfen von sexuellem Missbrauch eine Verleumdungsklage gegen zwei nicht namentlich genannte Frauen eingereicht. Laut der Klageschrift bei einem Gericht in Los Angeles pocht Bieber auf eine Entschädigung in Höhe von 20 Millionen Dollar, wie people.com und andere US-Medien am Freitag berichteten.

Die Vorwürfe wies der Sänger kategorisch zurück. Sie seien "faktisch unmöglich", das könne er mit entsprechenden Belegen beweisen. Zwei Frauen hatten in ihren sozialen Medien über angebliche sexuelle Übergriffe berichtet. Einer soll sich im März 2014 in einem Hotel in Austin (Texas), der andere im Mai 2015 in einem New Yorker Hotel ereignet haben.

Vor wenigen Tagen hatte sich Bieber bereits auf Twitter in mehreren Posts zu den Vorwürfen geäußert. "Gerüchte sind Gerüchte, doch sexuellen Missbrauch nehme ich nicht auf die leichte Schulter", schrieb der 26-Jährige am Sonntag (Ortszeit).

Bieber wurde mit 13 Jahren entdeckt, unter Vertrag genommen und schnell international erfolgreich. Er machte immer wieder mit Skandalen auf sich aufmerksam. Von 2011 bis 2014 waren er und Sängerin Selena Gomez immer wieder ein Paar. Inzwischen ist Bieber mit dem US-Model Hailey Baldwin verheiratet.

© dpa-infocom, dpa:200626-99-581193/3

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.