Jussie Smollett soll für die Untersuchungskosten aufkommen

Drohen Jussie Smollett doch noch weitere Konsequenzen? Die Stadt Chicago fordert, dass er die Kosten für die polizeilichen Untersuchungen in seinem Fall trägt.
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Anfang der Woche ließ die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen "Empire"-Star Jussie Smollett (36) fallen. Unter der Voraussetzung, dass er gemeinnützige Arbeit leiste und auf die Erstattung seiner Kautionszahlung verzichte, kam es zu einem Straferlass. Wie NBC Chicago nun berichtet, muss Smollett wohl aber noch eine weitere Konsequenz tragen. Demnach fordern die Anwälte der Stadt Chicago im Namen der Polizei, dass der Schauspieler für die Untersuchungskosten aufkommt. Dabei soll es sich um einen Betrag von 130.106,15 Dollar (circa 116.000 Euro) handeln.

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Smollett habe am 29. Januar "wissentlich einen falschen Polizeibericht" eingereicht, heißt es in der Forderung. Über zwei Dutzend Beamte seien an der Untersuchung seines Falls beteiligt gewesen und hätten Wochen damit verbracht, die falschen Behauptungen zu untersuchen. Dabei sei eine beträchtliche Anzahl an Überstunden entstanden. Es seien Ressourcen aufgewendet worden, die man für andere Untersuchungen verwenden hätte können.

Nun soll der Schauspieler das Geld für die Untersuchung innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen, sonst würden ihm weitere Konsequenzen drohen. Smolletts Anwälte machten unterdessen deutlich, gegen diese Forderung Schritte einzuleiten.

Die Vorgeschichte

Smollett hatte am 29. Januar behauptet, von zwei ihm angeblich unbekannten Männern überfallen, geschlagen und gedemütigt worden zu sein. Auch von einem Drohbrief an seinen Arbeitsplatz, 20th Century Fox, berichtete er. Im Zuge der Ermittlungen wollte die Polizei jedoch später herausgefunden haben, dass das Hassverbrechen gegen den 36-Jährigen fingiert gewesen sein soll. Smollett habe die Männer persönlich beauftragt und den Brief selbst verfasst. Aufgrund mehrfacher Falschaussagen gegenüber der Polizei wurde Smollett angeklagt, er plädierte jedoch zu jeder Zeit auf nicht schuldig. Am 26. März wurde die Klage schließlich fallen gelassen.

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