Jonathan Rhys Meyers wegen Trunkenheit am Steuer festgenommen

Jonathan Rhys Meyers hatte einen Autounfall - offenbar betrunken und selbstverschuldet. Die Polizei nahm den Schauspieler in Malibu fest.
(cos/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Jonathan Rhys Meyers wurde verhaftet.
Birdie Thompson/AdMedia/ImageCollect Jonathan Rhys Meyers wurde verhaftet.

Jonathan Rhys Meyers (43) hat offenbar erneut Ärger mit der Polizei. Wie "TMZ" berichtet, soll der Schauspieler am Sonntag (8. November) einen Autounfall in Malibu im US-Bundesstaat Kalifornien verursacht haben. Anonyme Quellen der Strafverfolgungsbehörden hätten dem US-Portal erzählt, dass die Polizei gegen 17 Uhr (Ortszeit) zur Unfallstelle ausgerückt sei. Dort hätten die Einsatzkräfte einen vermutlich alkoholisierten Meyers vorgefunden.

"Dracula": Die komplette Serie mit Jonathan Rhys Meyers in der titelgebenden Hauptrolle gibt es hier.

Noch sei unklar, was zu dem Unfall geführt hat, in den kein weiteres Fahrzeug verwickelt gewesen sei. Erste Nüchternheitstests vor Ort habe der "Die Tudors"-Star angeblich nicht bestehen können. Er sei wegen Trunkenheit am Steuer festgenommen worden und soll sich noch immer in Polizeigewahrsam befinden.

Alkohol, sein Wegbegleiter

Es ist nicht das erste Mal, dass Meyers durch Alkoholeskapaden auffällt. Wegen seiner Alkoholsucht ließ er sich schon 2007 in eine Entzugsklinik einweisen. Weitere Reha-Aufenthalte folgten - allerdings ohne dauerhaften Erfolg. 2018 wurde der Schauspieler am Flughafen in Los Angeles festgenommen, nachdem er betrunken an Bord einer Maschine in einen Streit mit seiner Frau Mara Lane geraten war. Die beiden sind seit 2016 verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.