Johnny Depp überweist erste Scheidungsraten für den guten Zweck

Im Zuge ihrer Scheidung wurden Amber Heard sieben Millionen Dollar zugesprochen. Diese will sie an zwei Charity-Einrichtungen spenden. Nun hat Johnny Depp im Namen von Amber Heard den ersten Teil des Geldes überwiesen.
(jb/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Im Zuge ihrer Scheidung wurden Amber Heard sieben Millionen Dollar zugesprochen. Diese will sie an zwei Charity-Einrichtungen spenden. Nun hat Johnny Depp im Namen von Amber Heard den ersten Teil des Geldes überwiesen.

Die Scheidung von Johnny Depp (53, "Black Mass") und Amber Heard (30, "Drive Angry") hat zumindest ein Gutes: Die American Civil Liberties Union und das Kinderkrankenhaus von Los Angeles erwarten in den kommenden Monaten dicke Schecks.

Im Zuge der Scheidungsschlacht hatte Amber Heard angegeben, die ihr zugesprochene Summe von sieben Millionen Dollar gerecht zwischen den beiden Einrichtungen aufteilen zu wollen. Wie "TMZ" nun berichtet, ist der erste Teil des Geldes mittlerweile überwiesen. Johnny Depp soll die ersten Zahlungen direkt an die Einrichtungen gegeben haben, im Namen seiner Ex-Frau.

Mehr über den Ausgang der Scheidungsverhandlungen zwischen Johnny Depp und Amber Heard erfahren Sie in diesem Clipfish-Video

Ein Sprecher sagte dem Promi-Portal: "Johnny Depp hat die ersten Raten im Namen von Amber Heard an die Charity-Organisationen gezahlt. Wenn sie vollständig sind, werden sie den gesamten Betrag von Ms. Heards zugesprochener Summe abdecken". Weiterhin heißt es, Heards Entscheidung das Geld für den guten Zweck zu spenden, werde "zutiefst respektiert".

Nach Johnny Depp: Liebt Amber Heard jetzt Milliardär Elon Musk?

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.