Jörg Kachelmann bleibt mit Klage gegen Geliebte erfolglos
Der TV-Meteorologe Jörg Kachelmann hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen: Das Landgericht Frankfurt wies heute eine Schadenersatz-Klage Kachelmanns gegen seine Ex-Geliebte ab. Der bekannte Wetterfrosch will sich allerdings noch nicht geschlagen geben.
Frankfurt/Main - Der letzte Tag vor Weihnachten hat TV-Moderator Jörg Kachelmann (55) kein Glück gebracht: Der Meteorologe verlor am heutigen Montag in erster Instanz einen Zivilrechtsprozess gegen Claudia D., seine Ex-Geliebte. Diese hatte Kachelmann Anfang 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Nach seinem Freispruch im Mai 2011 wollte sich der Schweizer nun Kosten für Gutachten in Höhe von knapp 13.400 Euro von der Frau zurückholen - und scheiterte mit diesem Ansinnen vor dem Landgericht Frankfurt am Main, wie er selbst über Twitter mitteilte.
Kachelmann hätte in dem Prozess beweisen müssen, dass D., wie von ihm dargestellt, mit ihren Anschuldigungen die Unwahrheit gesagt hatte. Überzeugen konnte er den zuständigen Richter in Frankfurt offenbar aber nicht. Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann nach dem Grundsatz "in rubio pro reo", "im Zweifel für den Angeklagten", freigesprochen, aber nicht explizit festgestellt, dass D. gelogen hatte.
Kachelmann zeigte sich nach dem heutigen Urteil enttäuscht - und kündigte an, den Rechtsstreit noch nicht aufgeben zu wollen. Das Urteil des Gerichts sei "nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch prozessrechtlich grob fehlerhaft", schrieb er in seinem Twitter-Blog: "Wir werden es selbstverständlich mit dem Rechtsmittel der Berufung angreifen."
Auch ein wenig große Revolutions-Rhetorik bemühte Kachelmann: "No pasaran!" postete er, "Sie kommen damit nicht durch" - jenen Spruch, den die spanischen Kommunisten im Bürgerkrieg gegen die Faschisten um General Francisco Franco prägten, und die Pussy Riot-Aktivistin Nadeschda Tolokonnikowa in ihrem Prozess auf dem T-Shirt trug.