Jérôme Boateng: Revision nun vor dem Obersten Landesgericht

Alle beteiligten Parteien im Fall Boateng haben gegen das Urteil des Landgerichts München Revision eingelegt. Das Oberste Landesgericht muss nun über Verfahrens- oder Rechtsfehler beraten.
von  AZ/dpa
Jérôme Boateng in einem Gerichtssaal des Landgerichts München I.
Jérôme Boateng in einem Gerichtssaal des Landgerichts München I. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Der Rechtsstreit um die mutmaßliche Körperverletzung durch Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng geht nun in die Revision vor das Bayerische Oberste Landesgericht.

Boatengs Verteidigung, die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben allesamt gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 2. November 2022 Revision eingelegt und diese fristgerecht begründet. Das teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit.

Fall Boateng: Revision vor Oberstem Landesgericht

Das Landgericht hatte den 34-Jährigen wegen Attacken auf seine Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft. Boatengs frühere Lebensgefährtin legte ebenfalls wie auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Verfahrens- oder Rechtsfehler gegeben hat. Im Gegensatz zu einer Berufung werden bei einer Revision die tatsächlichen Umstände des Falls nicht mehr untersucht.

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