Jérôme Boateng: Revision nun vor dem Obersten Landesgericht

Alle beteiligten Parteien im Fall Boateng haben gegen das Urteil des Landgerichts München Revision eingelegt. Das Oberste Landesgericht muss nun über Verfahrens- oder Rechtsfehler beraten.
AZ/dpa |
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Jérôme Boateng in einem Gerichtssaal des Landgerichts München I.
Jérôme Boateng in einem Gerichtssaal des Landgerichts München I. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Der Rechtsstreit um die mutmaßliche Körperverletzung durch Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng geht nun in die Revision vor das Bayerische Oberste Landesgericht.

Boatengs Verteidigung, die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben allesamt gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 2. November 2022 Revision eingelegt und diese fristgerecht begründet. Das teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit.

Fall Boateng: Revision vor Oberstem Landesgericht

Das Landgericht hatte den 34-Jährigen wegen Attacken auf seine Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft. Boatengs frühere Lebensgefährtin legte ebenfalls wie auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.

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Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Verfahrens- oder Rechtsfehler gegeben hat. Im Gegensatz zu einer Berufung werden bei einer Revision die tatsächlichen Umstände des Falls nicht mehr untersucht.

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