Janet Jacksons Busenblitzer wieder vor Gericht

Für das prüde Amerika war es ein Schock: Janet Jackson zeigte ihre nackte Brust während eines Auftritts beim Superbowl. Natürlich waren die Brustwarzen mit Sternen überklebt, dennoch gab es Aufruhr. Mehr als sechs Jahre ist das her, und doch beschäftigt der Fall jetzt wieder die Justiz.
von  Abendzeitung
Janet Jackson mit Timberlake beim Superbowl
Janet Jackson mit Timberlake beim Superbowl © dpa

PHILADELPHIA - Für das prüde Amerika war es ein Schock: Janet Jackson zeigte ihre nackte Brust während eines Auftritts beim Superbowl. Natürlich waren die Brustwarzen mit Sternen überklebt, dennoch gab es Aufruhr. Mehr als sechs Jahre ist das her, und doch beschäftigt der Fall jetzt wieder die Justiz.

Die skandalumwitterte Superbowl-Show mit Janet Jackson vor mehr als sechs Jahren beschäftigt erneut die US-Justiz. Ein Bundesgericht sollte am heutigen Dienstag die Entscheidung eines Berufungsgerichts überprüfen, die von der Medienkontrollkommission (FCC) verhängte Rekord-Geldbuße von 550.000 Dollar gegen den Fernsehsender CBS aufzuheben. Während der Show zur Halbzeit des Football-Finales am 1. Februar 2004 hatte Justin Timberlake Jackson das Top weggerissen, so dass kurzzeitig die entblößte Brust der Sängerin zu sehen war.

Die Berufungsrichter in Philadelphia hatten 2008 geurteilt, die FCC habe bei der Verhängung des Bußgelds willkürlich gehandelt. Die Entscheidung war ihrer Ansicht nach ein Bruch mit der fast drei Jahrzehnte währenden Praxis der FCC, nur mit finanziellen Strafen zu reagieren, wenn das gezeigte Programm einen regelrechten Schock für die Zuschauer darstelle. Der Oberste Gerichtshof ordnete im Mai vergangenen Jahres eine Überprüfung dieses Urteils an.

Die Geldbuße war die höchste, die jemals gegen einen US-Fernsehsender verhängt wurde. Die FCC hatte CBS für den Zwischenfall haftbar gemacht. Der Sender hatte sich dafür entschuldigt, aber gegen die Entscheidung der Kontrollkommission geklagt. Timberlake hatte damals erklärt, dass ein “Bekleidungsfehler” vorgelegen habe.

(apn)

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