Hollywood-Star Kevin Spacey in Londoner Strafprozess freigesprochen

Kevin Spacey ist in einem Prozess in London von dem Vorwurf mehrerer sexueller Übergriffe freigesprochen worden. Er soll nach der Urteilsverkündung in Tränen ausgebrochen sein.
(wue/spot) |
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Kevin Spacey am 26. Juli vor dem Southwark Crown Court in London.
Kevin Spacey am 26. Juli vor dem Southwark Crown Court in London. © imago images/Avalon.red

Rund einen Monat stand Kevin Spacey (64) in London vor Gericht. Ihm wurden von mehreren Männern sexuelle Übergriffe vorgeworfen. An seinem 64. Geburtstag am heutigen 26. Juli ist der Hollywood-Star in allen Anklagepunkten freigesprochen worden.

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Kevin Spacey bricht in Tränen aus

Dem zweifachen Oscarpreisträger, der im Rahmen der MeToo-Bewegung von Hollywood fallen gelassen wurde, war vorgeworfen worden, vier Männer zwischen den Jahren 2001 und 2013 unsittlich berührt oder zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben. Spacey bestritt die Vorwürfe und plädierte in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig.

Spacey habe bei der heutigen Urteilsverkündung geweint, berichtet unter anderem der britische "Guardian". Er habe emotional gewirkt und sein Anwaltsteam umarmt. Die Anschuldigungen hatte er zuvor unter anderem als "Wahnsinn" bezeichnet. Vor Gericht berichtete der Schauspieler von "intimen" Berührungen mit einem der mutmaßlichen Opfer und von einvernehmlichem Sex mit einem anderen.

Der Prozess vor dem Southwark Crown Court hatte Ende Juni begonnen und war für rund vier Wochen angesetzt. Die Geschworenen in dem Strafprozess hatten sich am vergangenen Montag zu ihren Beratungen zurückgezogen.

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  • Wolff am 26.07.2023 17:58 Uhr / Bewertung:

    Hm, komisch, nächster Freispruch eines angeblichen Monsters.

    Unschuldsvermutung? Fehlanzeige! Auch hier vorauseilende öffentliche Aburteilung mit zahlreichen negativen Konsequenzen. Wie soll jetzt die Wiedergutmachung aussehen?

    Ob das wohl den Rammstein-Jägern zu denken gibt? Wahrscheinlich nicht... denn mutmaßliche Opfer sprechen ja grundsätzlich immer die Wahrheit.

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