Hier fährt Jörg Kachelmann in die Freiheit
Mannheim - Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Urteil fiel nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, da die Beweise gegen den Schweizer Wettermoderator nicht ausreichten. Das Gericht folgte mit dem am Dienstag verkündeten Spruch dem Antrag der Verteidigung. Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie.
Kachelmann: Der Tag der Urteilsverkündung in Bildern
Im Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden soll. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der 52-Jährige hatte vor der Verkündigung des Urteils wie versteinert gewirkt.
Seine Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, hatte den Gerichtssaal erst wenige Minuten nach Verkündung des Freispruchs betreten. Sie kam also erst zur Begründung des Urteils.
Bei dem Spruch handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten. Kachelmann, der im Laufe des Verfahrens vorübergehend 132 Tage in Untersuchungshaft saß, konnte das Gericht als freier Mann verlassen.
Die langjährige Geliebte (38) hatte den TV-Moderator beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert.
Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und kam Mitte 2010 wieder frei. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate. Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt.
Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. „Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses - dass es auf die Gesamtschau ankommt.“ Die Staatsanwaltschaft hatte vorab angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.
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