Herzogin Meghan trennt sich von ihrem Anwalt

Herzogin Meghan zieht die Reißleine: In ihrem Prozess gegen die "Mail on Sunday" hat sie nun ihren Star-Anwalt vor die Tür gesetzt. Ihr neuer Rechtsbeistand ist ebenfalls kein Unbekannter.
(dr/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Herzogin Meghan hat einen neuen Anwalt an ihrer Seite.
lev radin / Shutterstock.com Herzogin Meghan hat einen neuen Anwalt an ihrer Seite.

Herzogin Meghan (38) hat ihren Star-Anwalt David Sherborne entlassen. Das berichtet unter anderem die britische Zeitung "The Times". Sherborne wird demnach die Frau von Prinz Harry (36) nicht mehr in dem aktuell laufenden Prozess gegen die "Mail on Sunday" vertreten.

Der Promi-Anwalt vertrat schon Stars wie Hugh Grant (60), Kate Moss (46), Michael Douglas (75) und sogar Prinzessin Diana (1991-1997). Zuletzt engagierte ihn Hollywood-Star Johnny Depp (57) für seinen Prozess gegen den Verlag der britischen "Sun", der zu einer regelrechten Schlammschlacht gegen seine Ex-Frau Amber Heard (34) ausartete.

Hier gibt es das Buch "Meghan: Von Hollywood in den Buckingham-Palast. Ein modernes Märchen"

Niederlage vor Gericht

In einem Vorverfahren im Frühjahr 2020 musste Meghan gemeinsam mit Sherborne zunächst eine Niederlage verkraften, da Teile ihrer Klage vom zuständigen Gericht abgewiesen wurden. Insgesamt musste sie damals rund 75.000 Euro an Gerichtskosten der beklagten Zeitung übernehmen. Im August 2020 feierte sie dann aber einen ersten Erfolg: Die Namen von fünf engen Freundinnen, die sie in einem Interview mit dem "People"-Magazin als fürsorglich und bodenständig beschrieben hatten, dürfen weiterhin anonym bleiben.

Im Kern geht es in dem Prozess eigentlich um die Veröffentlichung eines handschriftlichen Briefes von Herzogin Meghan an ihren Vater Thomas Markle (76) aus dem Jahr 2018, der von der "Mail on Sunday" abgedruckt wurde. Dagegen setzt sie sich seitdem gerichtlich zur Wehr, da sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt. Die britische Zeitung hätte die Namen der Freundinnen gerne in der Berichterstattung über den Fall als "wichtige Zeugen in einer Schlüsselfrage" genannt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.